WORMSER ZEITUNG
vom 02.10.2009
von Karl M. Wirthwein
BEBAUUNG Rat Wachenheim billigt Änderung
Der Ortsgemeinderat Wachenheim hat die dritte Änderung des Bebauungsplans "In den Bachstaden" beschlossen. Hintergrund der Plan-Änderung: Bei der Gestaltung der Gartenflächen war es bei den Bauherren zu unterschiedlichen Interpretationen beim Bau von Einfriedungen und Stützmauern gekommen.
Hauptsächlich betroffen ist in der Zellertalgemeinde der zentrale Bereich des Baugebietes, wo Grundstücke an öffentliche Entwässerungsgräben angrenzen. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten werden diese Grundstücke häufig aufgeschüttet, so dass unterschiedliche Geländehöhen entstanden sind.
Umfassende Begrünung
"Um die Funktion der Gräben langfristig zu sichern, sind Regelungen bei der Zulässigkeit und Gestaltung von Stützmauern im Bereich der Entwässerungsgräben erforderlich", erklärte in der Ratssitzung ein Mitarbeiter des Planungsbüros.
Zusätzlich tragen die zum Teil bepflanzten Gräben zur Begrünung des Baugebietes und somit zur Aufwertung des gesamten Wohnumfeldes bei. Die im Bebauungsplan enthaltenen Vorgaben sollen unter Berücksichtigung der genannten Aspekte überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
In den rechtskräftigen Vorschriften war bislang für den Bereich der Gräben geregelt, dass keine Stützmauern und Einfriedungen zulässig sind. "Wir möchten aber den Anwohnern beide Hände reichen", versicherte Ortsbürgermeister Dieter Heinz.
Um eine flexiblere Grundstücksmodellierung zu ermöglichen, möchte man bei einem Mindestabstand von 50 Zentimetern Stützmauern bis zu einer Höhe von 0,9 Meter zulassen.
Auch Zäune erlaubt
Auch sollen Zäune bis zu einem Meter Höhe auf diesen Mauern erlaubt werden, wurde des weiteren vereinbart. Die Einschränkungen bei der Farbe der Dacheindeckungen wurden aufgrund von verschiedenen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte aufgehoben.
Die geänderte Fassung des Bebauungsplanes "In den Bachstaden" liegt jetzt bei der Verbandsgemeinde-Verwaltung Monsheim aus.
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