Bürgerinformation gem. § 41 Abs. 5 GemO über die 06. öffentliche Sitzung in der Wahlperiode 2009 – 2014 des Ortsgemeinderates Wachenheim vom 30.03.2010
TOP 1 –
Rechnungslegung 2008
1.1 Feststellung der Jahresrechnung zum 31.12.2008
Die Jahresrechnung wurde unter dem Vorsitz des Ratsmitgliedes Fürnkranz von dem Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Wachenheim eingehend geprüft. Die Prüfung erfolgte nach den Grundsätzen des § 112 GemO. Die Jahresrechnung 2008 wurde gemäß § 114 Abs. 1 GemO vom Ortsgemeinderat festgestellt.
1.2 Entlastung der beteiligten Organe gem. § 114 Abs. 1 GemO
Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Monsheim, soweit sie für die Ausführung des Haushaltsplanes zuständig sind, wird einstimmig Entlastung gem. § 114 Abs. 1 GemO erteilt.
TOP 2 –
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Monsheim –
Einzeländerung Monsheim, Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel „Am Bockenheimer Weg“ ; Zustimmung der Ortsgemeinde ( § 67 Abs. 2, S.2 GemO i.V.m. § 203 Abs. 2, S. 2 BauGB)
Die Einzeländerung Monsheim – Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel am Bockenheimer Weg bedarf der Zustimmung der sonstigen Ortsgemeinden der Ortsgemeinde Monsheim- Der Ortsgemeinderat beschließt nach § 67 Abs. 2 GemO die 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Einzeländerung Monsheim, Sonderbaufläche großflächiger Einzelhandel am Bockenheimer Weg mit integriertem Landschaftsplan, aufgrund dargestellter Änderungen und Ergänzungen.
TOP 3 – Bebauungsplan „In den Bachstaden“- 4. Änderung ;
Hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Der Ortsgemeinderat Wachenheim hat in seiner letzten Ratssitzung am 22.12.2009 mit der Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen, nochmals Anpassungen am Änderungsentwurf (4. Änderung) zum Bebauungsplan „In den Bachstaden“ vorzunehmen. Diese Änderungen erforderten eine nochmalige, verkürzte Offenlage des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB.
Die erneute Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit, bei der nur Stellungnahmen zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden konnten, fand in der Zeit vom 19.02.2010 bis 05.03.2010 statt. In dieser Zeit wurden keine Stellungnahmen bzw. Anregungen mehr vorgetragen.
Nach § 10 BauGB kann der Ortsgemeinderat damit das „Werk des Bebauungsplanes“ einschl. bauordnungsrechtlicher Festsetzungen nach LBauO als Satzung beschließen.
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig den Bebauungsplanentwurf „In den Bachstaden – 4. Änderung“ einschl. der textlichen Festsetzungen (bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Festsetzungen) und der Begründung als Satzung.
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TOP 4A - Ausbau des Wirtschaftsweges "Bockenheimer Weg"
Mit Zuwendungsbescheid des DLR-Rheinhessen-Nahe-Hunsrück vom 18.03.2010 wurden für den Ausbau des Bockenheimer Weges auf der Grundlage des Förderantrages vom 27.11.2008 35.750 € an Landeszuwendung bewilligt. Der Landeszuwendung liegen Gesamtkosten in Höhe von 65.000 €, wovon 54.550 € als förderfähige Kosten vom Zuschussgeber anerkannt wurden. Bis 31.08.2010 muss die Maßnahme bauseits und rechnungsmäßig abgeschlossen sein, damit die Rechnungslegung gegenüber dem DLR erfolgen kann, nur dann wird die Landeszuwendung auch ausgezahlt.
Des Weiteren sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für diese unerwartete vom Land geförderte Investitionsmaßnahme zu schaffen. Die Investitionskosten müssen nach § 100 GemO bereitgestellt werden.
Der Ortsgemeinderat beschließt den Ausbau nach Gewährung der Landeszuwendung. Die Verbandsgemeinde wird damit betraut, die notwendigen Ausschreibungsmaßnahmen durchzuführen. Die Haushaltsmittel für den Ausbau des Wirtschaftsweges werden nach § 100 GemO bereitgestellt.
TOP 4 –
Grundsatzbeschluss Dorfeingangsge-staltung
Am westlichen sowie am östlichen Dorfeingang der Ortsgemeinde soll je eine Tafel aus Corten-Stahl mit Laserschnitt und Beleuchtung errichtet werden. Die Kosten sollen sich laut Planung auf insgesamt 7,866,00 Euro belaufen, Herr Korell gibt an, dass sich die Kosten für die Errichtung des Fundaments und die Kosten für den Bagger verringern können, da dies in Eigenleistung erbracht werden könne.
Der Ortsgemeinderat stimmt einstimmig der geplanten Ortseingangsgestaltung zu.
TOP 6 – Mitteilungen und Anfragen
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Herr Korell teilt mit, dass für den am Teich befindlichen Mülleimer bisher keine konkrete Regelung für die Zuständigkeit der Entleerung getroffen wurde. Der Gemeindearbeiter könne sich dieser Aufgabe annehmen. Bürgermeister Bothe bietet an, dass dies auch durch den Bauhof der VG erledigt werden könne. Man einigt sich darauf, vorerst Herrn Schenk mit dieser Aufgabe zu beauftragen.
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Es ergeht die Anfrage nach einer Notbeleuchtung im Bürgerhaus am Ausgang Richtung großem Parkplatz. Herr Korell teilt mit, dass dies beim Umbau des Bürgerhauses mit eingeplant werden soll.
Es ergehen keine weiteren Mitteilungen oder Anfragen.
TOP 7 – Einwohneranfragen
Aus der Reihe der Einwohner ergeht die Bitte, den Mülleimer am Teich zu entfernen, da dieser bisher nur unregelmäßig geleert wurde.
Dies wurde bereits in Top 5 angesprochen und geregelt.
Es ergehen keine weiteren Einwohnerfragen.
Thomas Korell,
1. Ortsbeigeordneter
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