Ergebnisprotokoll der 3. öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung
des Ortsgemeinderates Wachenheim in der Wahlperiode 2009-2014 vom 23. September 2009
TOP 1 – Bürgerhaus; Nachtragsangebot zur Optimierung der Lüftungsanlage (Deckenluftauslässe)
Ortsbürgermeister Heinz berichtet, dass die neue Lüftungsanlage noch nicht optimal in Betrieb gegangen ist. Durch die reduzierte Drehzahl des Ventilators hat sich der Luftaustausch verschlechtert. Benutzer und Besucher von Veranstaltungen beklagten sich über Zugerscheinungen und einen störenden Geräuschpegel.
Das daraufhin beauftragte Ingenieurbüro Petry hat vorgeschlagen, die vorhandenen Deckenluftdurchlässe durch größere Elemente zu ersetzen, um so die Luftströme sowie die Luftstromgeschwindigkeit im Inneren des Raumes zu optimieren. Durch den Einbau der neuen Lüftungsgitter und vergrößerter Öffnungen wird die Geräuschentwicklung und die Zuluftstromgeschwindigkeit verringert.
Die Firma Wegener hat für die Herstellung von sieben Deckenauslässen ein Angebot über brutto 5.042,39 Euro abgegeben.
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, das Nachtragsangebot in Höhe von brutto 5.042,39 Euro anzunehmen und die Firma Wegener, Westhofen, zu beauftragen, die Deckenluftauslässe herzustellen.
TOP 2 – Buswartehalle Ortsdurchfahrt B 47
Wormser Straße; Auftragsvergabe bauliche Realisierung
Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der durch die Finanzabteilung der VG Monsheim gestellte Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung bewilligt wurde. Durch die Bauabteilung wurden daraufhin zwei Angebote preisgünstiger Fertig-Wartehallen eingeholt. Diese würden sich für das Modell Calypso auf 3.825,85 Euro brutto und für das Modell Stadt auf 3.873,45 Euro brutto zuzüglich ca. 1800€ für Montage, Fundamente und Fußboden belaufen. Für ein Bushäuschen in massiver Bauweise wurde eine Kostenschätzung in Höhe von 5.506,96 Euro brutto vorgelegt, exklusive der Bau- und Lohnkosten. Somit wären die Kosten in etwa gleich. Ratsmitglied Barth weißt auf den nahenden Winter und damit auf die schlechten Witterungsverhältnisse hin und dass daher die Schnellbauweise bevorzugt werden solle. Ortsbürgermeister Heinz gibt an, dass die Wartehalle noch in diesem Jahr fertig gestellt werden soll. Durch die Massivbauweise der Wartehalle wäre dies eine weitere Möglichkeit zur Dorfver-schönerung. Ratsmitglied Heiser fragt an, ob die Förderung für die Massivbauweise bewilligt wurde, Herr Heinz erläutert, dass diese umgewidmet werden müsse. Die zu bewerkstellenden Maurerarbeiten sollen in Eigenleistung erbracht werden.
Der Ortsgemeinderat Wachenheim beschließt einstimmg, die zu errichtende Buswartehalle in Massivbauweise zu errichten.
TOP 3 – Vereinfachte Änderung gemäß
§ 13 BauGB des Bebauungsplanes
„In den Bachstaden“ – 3. Änderung (Regelung zu Stützmauern und Aufschüttungen im Bereich der öffentlichen Grünflächen ÖG II)
TOP 3.1 - Änderungsbeschluss
Ortsbürgermeister Heinz verkündet zu Beginn des Tagesordnungspunktes, dass der heute zu fassende Beschluss nicht endgültig sein soll, sondern dass öffentliche Träger ebenfalls ein Mitentscheidungsrecht haben und auch die betroffenen Wachenheimer Bürger Ihre Meinung schriftlich kundtun können und sich somit an der Entscheidungsfindung beteiligen können. Weiterhin stellt er fest, dass es keinen Rechtsanspruch für niveaugleiche Grundstücke gäbe, man aber den Wünschen der Bauherren entgegenkommen wolle.
Zwei Ratsmitglieder waren von der Beratung und Beschlussfassung wegen Befangenheit ausgeschlossen.
Herr Strey, Planer des WSW Planungsbüros erläutert den Sachverhalt.
Der Bebauungsplan „In den Bachstaden“ ist bereits zu großen Teilen vollzogen. Bei der Gestaltung der Gartenflächen kam es bei den Bauherrn zu unterschiedlichen Interpretationen hinsichtlich der im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen zu Einfriedungen und Stützmauern.
Im Wesentlichen betroffen ist der zentrale Bereich des Baugebietes in der Gebietsmitte. Hier grenzen die Baugrundstücke an öffentliche Entwässerungsgräben. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten im Gebiet werden die angrenzenden Baugrundstücke häufig aufgeschüttet, so dass mittels Abböschungen bzw. Stützmauern zu den Gräben der dann vorhandene Höhenunterschied ausgeglichen werden soll. Um die erforderlichen Funktionen der Gräben langfristig zu sichern, sind daher Regelungen hinsichtlich der Zulässigkeit und Gestaltung von Stützmauern im Bereich der Entwässerungsgräben erforderlich.
Das Planungsbüro WSW hat auf Wunsch der Ortsgemeinde Wachenheim einen
1. Änderungsentwurf vorgelegt, mit dem der vorgenannten Problematik durch entsprechende Festsetzungen begegnet werden soll.
In den bislang rechtskräftigen örtlichen Bauvorschriften war für den Bereich der Gräben geregelt, dass hier keine Stützmauern und Einfriedungen zulässig sind. Um eine flexiblere Grundstücksmodellierung zu ermöglichen, wird nun bestimmt, dass in einem Mindestabstand von 0,5 Metern Stützmauern bis zu einer Höhe von 0,9 Metern und gegebenenfalls zusätzlich ein Meter hohen Zaun zulässig sind. Hierdurch soll den angrenzenden Grundstückseigentümern ermöglicht werden, Aufschüttungen auf ihrem Grundstück vorzunehmen. Durch den vorgesehenen Mindestabstand können die Gräben ihre städtebaulich vorgesehenen Funktionen weiterhin erfüllen. Die festgesetzte Maximalhöhe verhindert eine Überformung des natürlich gestalteten Grabenbereichs. Zusätzlich werden keine Absturzsicherungen auf den Stützmauern erforderlich.
Offene Einfriedungen werden nun bis zu einer Höhe von einem Meter zu den Entwässerungsgräben zugelassen.
Geschlossene Einfriedungen, wie etwa Mauern, sind weiterhin unzulässig.
Weiterhin wird aufgrund der aktuellen Rechtssprechung der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte hinsichtlich der Dachgestaltung die Festsetzung zur Farbe der Dacheindeckung gestrichen.
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Gemäß § 13 BauGB kann ein Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren geändert werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Nach der Stellungnahme des Planungsbüros ist dies im Falle der gewünschten Änderung im Planungsgebiet „In den Bachstaden“ zutreffend.
Der Ortsgemeinderat Wachenheim beschließt einstimmig die 3. Änderung des Bebauungsplanes „In den Bachstaden“ gemäß dem vom Büro WSW vorgelegten Entwurf nach § 13 BauGB i.V.m. §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB. Im Verfahren werden gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
TOP 3.2 - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung Träger öffentlicher Belange (gem. §§ 3.2 und 4.2 BauGB)
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3.2 und 4.2 BauGB durchzuführen.
Herr Heinz bedankt sich bei Herrn Strey für die Ausführungen und informiert die Zuhörer, dass Herr Strey im Anschluss der Ratssitzung zu einem Beratungsgespräch zur Verfügung steht.
TOP 4 – Mitteilungen und Anfragen
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Herr Heinz gibt bekannt, dass die Sanierungsarbeiten der Ortsdurchfahrt Wachenheim weitgehend abgeschlossen sind und nur noch wenige Nacharbeiten durchzuführen sind. Da aber bereits nach kurzer Zeit schon drei Kanaldeckel wieder Lärm verursachen, prüft die Firma Faber, wie die Reparatur der Deckel durchgeführt werden kann, um diese Lärmverursachung schnellstmöglich zu beseitigen.
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Weiterhin gibt Herr Heinz bekannt, dass der Pavillon gestrichen wurde und das Museum nun eingerichtet werden kann. Es soll geprüft werden, ob weitere Vitrinen zur Einrichtung und Gestaltung notwendig sind. Dafür benötigte Plexiglastafeln können günstig erworben werden und zu Vitrinen zusammen gefügt werden.
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Ein Ratsmitglied fragt an, ob in nächster Zeit eine Sanierung des Bürgerhauses in Sachen Außenanstrich vorgesehen sei, da dass Bürgerhaus rein optisch nicht positiv ins Ortsbild passt. Herr Heinz gibt dazu an, dass damit bis zur Genehmigung des Förderantrags gewartet werden müsse, da die Ortsgemeinde ansonsten finanziell nicht in der Lage dazu sei.
Es ergehen keine weiteren Mitteilungen und Anfragen.
TOP 6 – Einwohnerfragen
- Ein Bürger fragt an, weshalb der westliche Graben im Neubaugebiet „In den Bachstaden“ stellenweise einseitig verlaufe. Herr Strey erläutert hierzu, dass der Graben durch das WSW Planungsbüro planungsgemäß hergestellt wurde und der Verlauf des Grabens durch Baumaßnahmen der Grundstückseigentümer negativ beeinflusst wurde.
- Aus der Mitte der Zuhörer ergeht die Anfrage, weshalb die Gräben im Neubaugebiet „In den Bachstaden“ und generell in Wachenheim in so schlechtem Zustand seien und nicht ordnungsgemäß durch die Ortsgemeinde gepflegt werden. Man sei gerne bereit, die Gräben im Zuge der Grundstückspflege mit zu reinigen und Bewuchs zu entfernen, aber man warte vergeblich auf eine Initiative oder gar einer Anfrage seitens des Ortsgemeinderates an die Bürger, die Gräben in Stand zu halten. Bürger-meister Bothe erwähnt die bei der Ortsbegehung in Augenschein genom-menen Verunreinigungen der Gräben durch Grundstückseigentümer im Neubaugebiet. Baumaterialien wie auch Unrat wurden einfach im Graben entsorgt. Ortsbürgermeister Heinz gibt an, dass die Pflege der Gräben in Zukunft besser vorgenommen werden soll, aber auch gerne die Grundstückseigentümer die angrenzen-den Gräben pflegen und reinigen können.
Es ergehen keine weiteren Einwohnerfragen.
Ortsbürgermeister Heinz schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.35 Uhr und verabschiedet die Zuhörer, sowie Herrn Strey und bedankt sich bei ihm für die Teilnahme an der Sitzung.
Danach: Nicht öffentlicher Teil
Dieter Heinz
Ortsbürgermeister
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