Ergebnisprotokoll der 32. öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung
des Ortsgemeinderates Wachenheim in der Wahlperiode 2004-2009 vom 1. April 2009
TOP 1 – Feststellung der geänderten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007
Verwaltungsmitarbeiter Krämer erläutert den Sachverhalt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 23.03.2009 den Jahresabschluss 2007 geprüft. Die Prüfung erfolgte nach den Grundsätzen des § 112 GemO. Der Prüfungsausschuss hatte nach eigenem Ermessen eine stichprobenartige Prüfung der geänderten Eröffnungsbilanz durchgeführt.
Der Ortsgemeinderat stellt die geänderte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 einstimmig fest.
TOP 2 – Rechnungslegung 2007; TOP 2.1 Festlegung des Jahresabschlusses 2007
Ältestes Ratsmitglied Gstettenbauer leitete diesen TOP gemäß den Bestimmungen der GemO. . Die gesamte Jahresrechnung lag dem Rechnungsprüfungsausschuss vor und wurde in der Sitzung stichprobenartig am 23.03.2009 geprüft.
Der Jahresabschluss schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 339.171,96 Euro ab, in der Finanzrechung ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 298.587,15 Euro.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat vor, die Jahresrechnung 2007 gem. 114 Abs. 1 GemO nach erfolgter Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss festzustellen.
Einstimmig stellt der Ortsgemeinderat die Jahresrechnung 2007 fest.
TOP 2.2 – Entlastung der beteiligten Organe nach § 114 Abs. 1 GemO Da nach § 68 GemO für die Ausführung der Haushaltspläne auch der Bürgermeister der Verbandsgemeinde und die ihn vertretenden Beigeordneten zuständig sind, bedarf es neben der Entlastung des Ortsbürgermeisters auch der des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und der Beigeordneten. Es wird daher vorgeschlagen, dem Ortsbürgermeister Heinz sowie den Beigeordneten Entlastung gem. § 114 Abs. 1 GemO zu erteilen.
Der Gemeinderat erteilt den beteiligten Organen nach § 114 Abs. 1 GemO einstimmig Entlastung.
TOP 3 Haushaltssatzung mit Haushalts-Plan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2009
Verwaltungsmitarbeiter Krämer erläutert den Sachverhalt Im Ergebnishaushalt wurde ein Jahresfehlbetrag von 83.585, 00 Euro festgestellt. Im Finanzhaushalt ergab sich ein Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von ./. 30.463,00 Euro. Die Gegenüberstellung von Ein- und Aus-zahlungen aus Investitionstätigkeiten ergibt ein minus von 101.720,00 Euro. Für das Haushaltsjahr 2009 sind Investitionsmaßnahmen geplant.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2009.
TOP 4 – Förderung des Tourismus;
Übertragung der Zuständigkeit auf die Verbandsgemeinde Monsheim gem. § 67 Abs. 3 GemO
Ortsbürgermeister Heinz übergibt hierzu das Wort an Bürgermeister Bothe, der den Sachverhalt vorträgt und erläutert. „Mit der Gründung des Verkehrsvereins Südlicher Wonnegau e.V. im Jahre 1995 wurde in der Verbandsgemeinde Monsheim erstmals eine gemeinsame Organisationsstruktur für die Förderung des Tourismus geschaffen. Die Aktivitäten des Vereins – basierend auf ehrenamtlicher Arbeit der Mitglieder und des Vorstandes – hat in den vergangenen Jahren zu einer sichtbaren und spürbaren Belebung des touristischen Sektors im südlichen Wonnegau geführt. Ergänzt wurde das Wirken des Verkehrsvereins durch zahlreiche private Initiativen und Investitionen in den Ausbau der touristischen Infrastruktur. Auch die einzelnen Ortsgemeinden haben in eigener Initiative Entwicklungen angestoßen und wesentliche Verbesserungen erreicht. Schließlich hat auch der Verkehrsverein „Zellertal aktiv“ durch eine sehr engagierte ehrenamtliche Arbeit für den westlichen Teil der Verbandsgemeinde den Bekanntheitsgrad unserer Region maßgeblich gesteigert.
Der Tourist erwartet heute eine großräumig angelegte touristische Infrastruktur. Hierauf muss sich die kommunale Fremdenverkehrsförderung einstellen, um die wirtschaftlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, die der Tourismus bietet. Es bedarf einer ortsübergreifenden Werbung und Vermittlung der touristischen Dienstleistungen. Hierfür ist ein Fremdenverkehrsbüro mit hauptamtlicher Kraft erforderlich, dessen Unterhaltung die Leistungsfähigkeit der einzelnen Ortsgemeinden in der Regel übersteigt.“
Auf Anregung aus dem Kreis der Ortsbürgermeister und seitens des Vorstandes des Verkehrsvereins Südlicher Wonnegau hat der Verbandsgemeinderat der Schaffung einer hauptamtlichen Stelle im Bereich der Tourismus-Förderung zugestimmt. Die Stelle soll zunächst befristet auf zwei Jahre besetzt werden.
Zu den Aufgaben einer hauptamtlichen Tourismus-Fachkraft sollen unter anderem gehören:
- Ansprechpartner in einer Tourist-Information bei der Verbandsgemeindeverwaltung
- Kontaktpflege mit den Winzern, den Gastronomen und den Beherbergungsbetrieben
- Mitwirkung und Koordination der Herausgabe und Gestaltung von Prospekt- und Informationsmaterial
- Kontaktpflege zu Reiseveranstaltern
- Erarbeitung von Pauschal- und Individualangeboten
- Teilnahme an einschlägigen Fachmessen in Kooperation mit der Rheinhessen-Touristik GmbH und der WFG des Landkreises Alzey-Worms
- Ansprechpartner und Koordinator für Aktivitäten der Verkehrsvereine
- Ansprechpartner für Reisegruppen vor Ort
- Auswertung von Trends des Reisemarktes und Übertragung auf die Potentiale der Region
- Ausarbeitung und Aktualisierung eines Marketingkonzeptes
- Organisation der inneren und äußeren Werbung
- Kontakte zur Presse und anderen Medien
- Direktwerbung über Internet / Pflege eines touristischen Internet-Auftritts
- Kontrolle und Unterhaltung der einschlägigen Infrastruktur (z.B. Beschilderung der Rad- und Wanderwege)
- Zusammenarbeit mit Verbänden des Fremdenverkehrs / regionale Kooperationen
- Mitwirkung bei der Organisation von Festen und Veranstaltungen
- Informationsveranstaltungen für Vermieter und das Gastgewerbe
- Erstellung und Auswertung von Statistiken
Die gemeinsame Aufgabenerledigung auf Ebene der Verbandsgemeinde liegt im Interesse aller Ortsgemeinden gleichermaßen und somit im dringenden öffentlichen Interesse.
Die Ortsgemeinden erfüllen weiterhin eigene Aufgaben im Bereich der Heimat- und Brauchtumspflege, sowie der Dorferneuerung und Dorfmoderation.
Die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden bleiben weiterhin eigenständige Mitglieder des Verkehrsvereins Südlicher Wonnegau und entrichten hierfür künftig einen symbolischen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100 Euro / Jahr. Der bisherige Mitgliedsbeitrag in Höhe von 0,51 Euro / Einwohner entfällt. Eine Sonderumlage wird nicht erhoben.
Bürgermeister Bothe erläutert, dass die geschaffene Stelle aus geringeren Personalkosten der Verbandsgemeinde finanziert wird.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Übernahme der Aufgaben zur Förderung des Tourismus durch die Verbandsgemeinde Monsheim gem. § 67 Abs. 3 GemO zu.
TOP 5 – Stromversorgung und Straßenbeleuchtung
TOP 5.1 Übernahme des Eigentums an den Straßenbeleuchtungseinrichtungen
Vorbemerkungen zum Regelungsbedarf
Für die Mitgliedsgemeinden des Rheinhes-sischen Elektrizitäts-Zweckverbandes (REV), die Verbandsgemeinden und einige Zweckverbände besteht derzeit ein einheitlicher Vertrag für den Strombezug zu gesondert vereinbarten Konditionen. Dieser sogenannte ConRegio-Vertrag endet voraussichtlich zum 31.12.2010. Für den Zeitraum ab dem 01.01.2011 haben die Gemeinden unter Beachtung vergaberechtlicher Bestimmungen und Ausnutzung des Wettbewerbs den Strombezug neu zu vergeben.
Der Straßenbeleuchtungsvertrag aus dem Jahr 1986 endete nach einmaliger Verlängerung zum 31.12.2008. Für das Jahr 2009 wurde ein Übergangsvertrag geschlossen, welcher definitiv zum 31.12.2009 endet. Danach haben die Ortsgemeinden – ebenfalls unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen – die bisherigen Leistungen, nunmehr jedoch getrennt nach Wartung und Stromlieferung für die Straßenbeleuch-tungsanlagen neu zu vergeben.
Nach § 11 des Straßenbeleuchtungsvertrages von 1986 hat die Ortsgemeinde nach Ablauf des Vertrages einen Anspruch auf unentgeltliche Übertragung der der Straßenbeleuchtung dienenden Anlagen. Die Anlagen stellen einen Wert dar. Die Ortsgemeinde ist daher lt. GemO verpflichtet, das Eigentum an der Straßenbeleuchtung zu übernehmen.
Da die Straßenbeleuchtungsnetze in der Regel technisch eng mit dem sonstigen Versorgungsnetz in der Ortsgemeinde verknüpft sind, ist mit dem Konzessionsnehmer der Stromversorgung ein gesonderter Vertrag über gemeinsam der Stromversorgung und der Straßenbeleuchtung dienende Anlagenteile zu schließen, wenn die Wartung der Straßenbeleuchtung von der Ortsgemeinde selbst oder einem anderen Unternehmen als dem Konzessionsnehmer ausgeführt wird.
Der REV hatte sich gemeinsam mit dem GStB intensiv bemüht, auch für die Zukunft eine gemeinsame Ausschreibung und Vergabe der vorgenannten Leistungen für alle Mitgliedsgemeinden sowie die Verbandsgemeinden und Zweckverbände zu organisieren. Diese sogenannte Bündelausschreibung hätte jedoch als „Europaweite Ausschreibung“ erfolgen müssen und somit zu einem enormen Verwaltungsaufwand geführt. Außerdem hätten juristische und technische Beratungsleistungen beauftragt werden müssen, wodurch immense Kosten entstanden wären.
Im Rahmen der Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung im Landkreis Alzey-Worms am 03. März 2009 wurde auf Vorschlag der GStB-Kreisgruppe und des REV daher beschlossen, dass die Ausschreibung und Vergabe durch jede Gemeinde bzw. Gebietskörperschaft selbst vorgenommen wird. Zur Beratung und Unterstützung der Ortsgemeinden und Verbandsgemeindeverwaltungen wird durch die GStB-Kreisgruppe und den REV eine Koordinierungsgruppe gebildet, welche als Ansprechpartner zur Verfügung steht und die erforderlichen Informationen weiterleitet.
Trotz individueller Ausschreibung und Beauftragung sollen somit einheitliche Rahmenbedingungen und Vertragslaufzeiten für die Mitgliedsgemeinden des REV, die Verbandsgemeinden und interessierte Zweckverbände gewährleistet werden.
TOP 5.1 Übernahme des Eigentums an den Straßenbeleuchtungseinrichtungen
Die Verpflichtung der Ortsgemeinden zur Übernahme des Eigentums an den Straßenbeleuchtungsanlagen ergibt sich aus § 11 des Straßenbeleuchtungs-vertrages von 1986 in Verbindung mit dem vorliegenden Gutachten des REV über die Werthaltigkeit dieser Anlagen.
Die Übernahme in die Anlagenbuch- haltung der Ortsgemeinden soll zum 01.01.2010 erfolgen und stellt in der Doppik einen außerordentlichen Ertrag dar. Die Daten- und Wertübermittlung durch die EWR AG soll in vorläufiger Form im Herbst 2009 erfolgen. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres werden die endgültigen Daten im Januar 2010 an die zuständigen Verwaltungen übermittelt.
Die Ortsgemeinden übernehmen mit dem Eigentum auch die Verkehrssicherungspflicht für die Straßenbeleuchtungs-anlagen, welcher sie durch Vergabe der Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten an ein Fachunternehmen gerecht werden.
Für die gemeinsam für die Stromversorgung und die Straßenbeleuchtung genutzten Anlagenteile (z.B. Schaltschränke, Dachständer, etc.) wird ein abgestimmter Vertragsentwurf vorgelegt, welcher lediglich in dem Fall abzuschließen ist, wenn Dritten der Zugang zu den Anlagen ermöglicht werden muss. Dies ist dann der Fall, wenn die Wartung der Straßenbeleuchtung nicht von dem Unternehmen ausgeführt wird, welches Inhaber der Konzession für das Stromnetz in der Gemeinde ist.
Der Ortsgemeinderat ist einstimmig für die Übernahme des Eigentums an den der Straßenbeleuchtung dienenden Anlagen zum 01.01.2010.
Darüber hinaus wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, bei Bedarf einen Vertrag über den Zugang zu den gemeinsam genutzten Anlagenteilen für Stromversorgung und Straßenbeleuchtung mit dem Konzessionsnehmer abzuschließen.
TOP 5.2 - Ausschreibung der Stromlieferung und Ermächtigung zur Auftragsvergabe an den preisgünstigsten Bieter
Bei der Ausschreibung der zukünftigen Stromlieferung soll die aktuell günstige Marktlage an der Strombörse genutzt werden. Daher wird angestrebt, die Stromlieferung zunächst für drei Jahre (2011–2013) zu Festpreisen auszuschreiben und für die darauf folgenden zwei Jahre (2014-2015) das sogenannte Tranchenmodell zu wählen. Mit dem Tranchenmodell wird eine Dienstleistung zum Einkauf von Teilmengen des jährlichen Strombedarfs (Tranchen) ausgeschrieben, wonach der Auftragnehmer bereits über zwei Jahre im Voraus zu definierten Terminen (z.B. monatlich) den zu erwartenden Strombedarf einkauft und somit Preisschwankungen an der Börse teilweise egalisiert werden können. Der Dienstleister übernimmt auch den preisneutralen Ausgleich bei Mehr- oder Minderverbrauch innerhalb der Verbrauchsperioden. Der auszuschreibende Liefervertrag soll – wenn vergaberechtlich möglich – eine Verlängerungsoption enthalten. - Die Ausschreibung erfolgt in drei Losen, und zwar für
Tarifabnahmestellen
Sondertarifabnahmestellen und
die Stromlieferung für die Straßenbeleuchtung.
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Da der Übergangsvertrag für die Stromlieferung der Straßenbeleuchtung bereits zum 31.12.2009 endet, ist dieses Los – abweichend von den vorgenannten Regelungen – bereits ab 01.01.2010 und dann für 4 Jahre zum Festpreis auszuschreiben und zu vergeben.
Ein fachlich und juristisch geprüftes Muster-Leistungsverzeichnis wird den Gemeinden nach Abstimmung in der Koordinierungsgruppe zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen gemeindespezifischen Daten werden durch die EWR AG geliefert und sind durch die Verwaltungen auf Vollständigkeit zu prüfen und in das Leistungsverzeichnis zu übertragen.
Sonderwünsche der Gemeinden in Bezug auf die Lieferung von Öko-Strom können in dem Muster-LV berücksichtigt werden.
Vergabestelle ist jeweils die ausschreibende Gebietskörperschaft. Um Sicherheitsaufschläge der Bieter in der Kalkulation möglichst zu vermeiden, soll der Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung auf das unbedingt erforderliche Minimum verkürzt werden.
Der Ortsgemeinderat beschließt, eine Ausschreibung der Stromlieferung auf der Basis des vom REV erstellten und mit der Koordinierungsgruppe abgestimmten Leistungsverzeichnisses für die Jahre 2011 – 2015 (Tarif- und Sondertarifabnahmestellen) bzw. 2010 – 2015 (Straßenbeleuchtung) jeweils mit Verlängerungsoption – wenn vergabe-rechtlich möglich – vorzunehmen.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, auf der Grundlage des Submissionsergebnisses den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben.
TOP 5.3 - Ausschreibung eines Wartungsvertrages für die Straßenbeleuchtungsanlagen
Für die Unterhaltung und Wartung der Straßenbeleuchtungsanlagen besteht ein Übergangsvertrag, der am 31.12.2009 endet. Die Koordinierungsgruppe empfiehlt, die Wartung der Straßenbeleuchtung nach Übernahme des Eigentums zunächst für die Jahre 2010 – 2012 auszuschreiben, um während der Laufzeit Erfahrungen zu sammeln als Grundlage für eine längerfristige Ausschreibung ab 2013. Außerdem wird darauf verwiesen, dass der Verkauf von Quecksilberdampflampen nur noch bis 2012 zugelassen ist und danach sukzessive eine Umrüstung erfolgen muss.
Ein fachlich und juristisch geprüftes Muster-Leistungsverzeichnis wird den Ortsgemeinden nach Abstimmung in der Koordinierungsgruppe zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen gemeindespezifischen Daten (Anzahl der Lichtpunkte und Technik) werden durch die EWR AG geliefert und sind durch die Verwaltungen auf Vollständigkeit zu prüfen und in das Leistungsverzeichnis zu übertragen.
Ausgeschrieben wird die Wartung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf der Grundlage des bisherigen Vertrages. Vergabestelle ist jeweils die ausschreibende Gebietskörperschaft.
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Ausschreibung eines Wartungsvertrages für die Straßenbeleuchtungsanlagen auf der Basis des vom REV erstellten und mit der Koordinierungsgruppe abgestimmten Leistungsverzeichnisses für die Jahre 2010 – 2012 vorzunehmen.
TOP 5.4 Kosten der Ausschreibung
Für die Vorbereitung des Ausschrei-bungsverfahrens, insbesondere für die fachliche und juristische Prüfung der Muster-Leistungsverzeichnisse, können Kosten entstehen. Der REV ist bereit, diese Kosten zu übernehmen, wenn neben den Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms auch die Mitglieder in den Landkreisen Mainz-Bingen und Bad Kreuznach das hier vorgeschlagene Verfahren wählen.
Andernfalls sollten die Kosten durch die Verbandsgemeinden anteilig übernommen werden.
Die Verbandsgemeinde wird gebeten, eventuell entstehende Kosten des Ausschreibungsverfahrens, welche nicht durch den REV getragen werden, zu übernehmen.
TOP 6 – Anschaffung einer Buswartehalle Ortsdurchfahrt B47 Wormser Straße
Ortsbürgermeister Heinz trägt dem Gemeinderat den Sachverhalt vor. Für die bereits bestehende Bushaltestelle in der Wormser Straße gegenüber des Anwesens Hofmann soll eine Wartehalle für die Fahrgäste angeschafft werden. Hierzu wurden bereits Angebote verschiedener Buswartehallentypen eingeholt. Der Ortsgemeinderat diskutiert die Vor- und Nachteile der verschiedenen Buswartehallentypen. Ein Bauplan wird nicht benötigt.
Der Errichtung einer Wartehalle wird zugestimmt. In einer weiteren Sitzung durch den Bauausschuss soll über den genauen Wartehallentyp abgestimmt werden. Ein Förderantrag soll gestellt werden.
TOP 7– Spendenangelegenheit
Durch die FWG Wachenheim e.V. wurden Sachspenden mit einem Wert insgesamt 2.167,42 Euro sowohl für das Bürgerhaus als den Friedhof übergeben. Es handelt sich hierbei um Porzellangeschirr im Wert von 1.450,12 € sowie zwei Bildreproduktionen alter Ortsansichten im Wert von 252,98 Euro für das Bürgerhaus, sowie um eine Bank für den Friedhof mit einem Wert von 509,32 Euro.
Der Ortsgemeinderat nimmt die Spenden in Höhe von 2.167,42 Euro einstimmig an.
TOP 8 – Neubaugebiet In den Bachstaden Auftragsvergabe für die jährliche Pflege der Pflanzinseln
Die Pflanzinseln im Neubaugebiet In den Bachstaden wurden bisher durch die Erschließungsfirma gepflegt. Da der Vertrag nun nach vier Jahren ausgelaufen ist, sollen die Arbeiten nun neu vergeben werden.
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Pflege zu einem Bruttopreis von 1.108,05 Euro zu verge-ben zu erteilen.
TOP 9 – B47 Ortsdurchfahrt Wachenheim Wormser Straße
TOP 9.1 – Auftragsvergabe für die Bürgersteigverlängerung im Bereich der ehemaligen Bahnhofstraße
Im Zusammenhang mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt Wachenheim soll die Gelegenheit wahrgenommen werden, den am Privatweg Bahnhofstraße unterbrochenen Gehweg an der Wormser Straße mit Borden und Absenksteinen fort-zuführen und auszubauen. Hierfür liegt eine Kostenzusammenstellung des LBM Worms über 3.500 ,- Euro vor.
Der Ortsgemeinderat beschließt, den LBM Worms zu beauftragen, den Gehweg in Höhe des Privatweges Bahnhofstraße mit veranschlagten Kosten in Höhe von ca. 3.500,- Euro zu verlängern und auszubauen.
TOP 9.2 – Grundsatzbeschluss über die Installierung von Straßenleuchten im Bereich von Verkehrsinseln (östlicher Ortseingang)
Im Zuge der durch den Landesbetrieb Mobilität, Worms geplanten Sanierungsarbeiten der Ortsdurchfahrt Wachenheim besteht die Möglichkeit, im Kreuzungsbereich des östlichen Ortseinganges auf den zur Verkehrsberuhigung einzurichtenden Verkehrsinseln Straßenlaternen mit unterirdischen Stromleitungen aufzustellen.
Durch die neu zu verlegende DSL-Leitung werden Leerrohre benötigt. Da die Stromleitungen für die Straßenbeleuchtung parallel im gleichen Graben verlegt und die für die Unterquerung benötigten Kopflöcher gleichzeitig als Fundament für die Straßenlaternen genutzt werden können, ergibt sich für die Ortsgemeinde eine Kostenersparnis von etwa 3.400,- Euro.
Durch die EWR-Netz AG Worms liegt ein Angebot zur Aufstellung der Leuchten vor, welches sich für die Aufstellung von vier Straßenlaternen inklusive der Tiefbauarbeiten auf rund 10.000,- Euro beläuft. Die Straßenlaternen sollen zum einen das Ortsbild verschönern, zum anderen die Verkehrsicherheit der Autofahrer wie auch der Fußgänger verbessern. Durch die Nutzung der Leerrohre der DSL-Leitungen belaufen sich die Kosten für die Straßenbeleuchtung für die Ortsgemeinde auf rund 6.500,- Euro.
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Straßenbeleuchtung in den Verkehrsinseln im Zuge der Straßensanierung installieren zu lassen.
TOP 10 – Bürgerhaus Benutzungsordnung / Nutzungsentgelte
Die sich regelmäßig im Bürgerhaus treffende Jugendgruppe plant einen Kinderkleiderbasar im Bürgerhaus. Da die finanziellen Mittel der Jugendgruppe begrenzt sind, bittet deren Betreuer die obligatorische Nutzungsgebühr für den großen Bürgerhaussaalzu zu reduzieren oder gar ganz von der Erhebung derselben abzusehen. Die Jugendgruppe möchte den Basarerlös einem gemeinnützigen Zweck zuführen, wie etwa dem örtlichen Kindergarten oder für die Neuanschaffung von Spielgeräten auf dem gemeindlichen Spielplatz am Ludwig – Dinger – Weg zur Verfügung stellen.
Der Ortsgemeinderat diskutiert ausführlich den gestellten Antrag und die Problematik der Gebührenerhebung, die Bürgermeister Heinz darin sieht. dass auch Vereine im Ort für die kommerzielle Nutzung des Bürgerhauses die Nutzungsgebühr zahlen müssten und sich eine eventuelle Ungleichbehandlung einstellen könnte.
Generell sprechen sich die Ratsmitglieder dafür aus, ein Engagement der Jugend wie die Basargestaltung, zu unterstützen.
Was die Saaalmiete betriftt wird aus den Reihen der Ratsmitglieder vorgeschlagen, die Saalmiete für das anzuerkennende Engagement der Jugendgruppe einmalig zu übernehmen.
Die beiden Ratsfraktionen waren sich einig jeweils die Hälfte die Saalmiete zu übernehmen.
TOP 11 – Helenenquelle
Weiteres Vorgehen
Dem Rat wird berichtet, dass augenblicklich der Quellfluss bei 18 Litern pro Minute liegt, was einem gleich hohen Quellfluss wie vor 16 Jahren entspricht. Die Teichbecken sind undicht und das zufließende Wasser versickert. Durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen kann dem Wasserabfluss abgeholfen werden und die Helenenquelle wieder in ansehnlichen Zustand versetzt werden.
Der Rat diskutiert über die weitere Vorgehensweise zur Verdichtung der Wasserbecken. Es wird die Bildung einer Arbeitsgruppe vorgeschlagen, um weitere gezielte Maßnahmen zu planen und zur Ausführung zu bringen.
In der nächsten Ratssitzung soll eine Erläuterung der Möglichkeiten durch die Arbeitsgruppe erfolgen.
Der Rat ist einstimmig und grund-sätzlich der Aufassung die Helenenquelle, ein besonderer Anziehungspunkt in der Gemarkung herzurichten.
TOP 12 – Anfragen und Mitteilungen
- Bürgermeister Heinz gibt bekannt, dass in diesem Jahr wieder der Zellertaler Erleb-nistag stattfinden soll.
- Nach der großen Resonanz soll auch wieder ein Indianerfest veranstaltet werden Termin hierfür ist der 14.06.2009, Veranstaltungsort ist diesmal aus organi-satorischen Gründen der Sportplatz. Es werden hierfür noch Sponsoren gesucht.
- Zum Erlebnistag soll ebenfalls die Dorfschmiede geöffnet werden und Interessierte können an einer Führung teilnehmen.
- Der Pavillon im Bürgerhaus wurde ausgeräumt und wird renoviert
- durch eine Spende der Realschule Grünstadt konnten 30 Obstbäume erworben werden. 1 weiterer Baum wurde von privater Seite gespendet. Vier Bäume wurden im Herbst bei einer Aktion mit den Schülern der Realschule gepflanzt. Die restlichen 27 Bäume wurden durch Mitglieder der FWG Wachenheim in Eigenleistung gepflanzt. Die Gemeinde habe hierbei über 600 Euro eingespart.
- Es wird angefragt, wie lange die Baumaßnahme in der Johannes-Würth-Straße noch andauern sollen, da beobachtet wurde, dass der Linienbus in der Wiese wendet und dies besonders bei Regen gefährlich ist. Bürgermeister Heinz informiert, dass die Baumaßnahme Mitte bis Ende April beendet sein sollen
TOP 13 – Einwohnerfragen
- Jugendbetreuer Gernot Heiser bedankt sich beim Ortsgemeinderat für die schnelle Genehmigung seines Antrages und ermöglichte gebührenfreie Nutzung des Bürgerhauses durch die Jugendgruppe.
- Es ergehen keine weiteren Ein-Einwohnerfragen.
Danach: Nicht öffentlicher Teil
Dieter Heinz
Ortsbürgermeister
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