Ergebnisprotokoll der 28. öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung
des Ortsgemeinderates Wachenheim in der Wahlperiode 2004-2009 vom 26. August 2008
Öffentlicher Teil:
TOP 1:
Bürgerhaus
TOP 1.1: Auftragsvergabe Heizungsanlage
Die erforderliche Neugestaltung der Heizungsanlage wird auf der Grundlage des günstigsten Angebotes zu einem Bruttopreis von 50.152,17 Euro an eine Firma aus Stetten vergeben.
Dieser Firma wird durch einstimmigen Beschluss der Auftrag erteilt.
TOP 1.2:
Auftragsvergabe Lüftungsanlage
Die im gleichen Zusammenhang notwendige Erneuerung der Lüftungsanlage wird an eine Firma aus Westhofen als günstigste Bieterin zum Preis von 48.738,88 Euro brutto vergeben.
Der Auftrag wird einstimmig an diese Firma vergeben.
TOP 1.3:
Außerplanmäßige Haushaltsmittel Bereitstellung ( §100 GemO) bei Leistung 57312
Der Ortsbürgermeister berichtet, dass für die Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage außerplanmäßige Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
Bürgermeister Bothe erläutert die finanzielle Situation wie folgt: Nachdem die Heizungs- und Lüftungsanlage aufgrund des Brandschadens vom Dezember 2007 im Vorgriff auf die anstehende Sanierung des Bürgerhauses durchgeführt werden muss, sind nach § 100 der Gemeindeordnung Haushaltsmittel außerplanmäßig bereitzustellen.
Auf der Grundlage der Submission vom 18.08.2008 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 99.222,23 € zuzüglich der Planungskosten und sonstigen unvorhersehbaren Kosten.
Aus diesem Grund werden 120.000,- € außerplanmäßig nach § 100 GemO bei Leistung 57312-096100-7-7 veranschlagt. Die Deckung erfolgt durch ca. 20.000,- € der Gebäudefeuerversicherungsleistung, sowie voraussichtlich durch Gewährung von Landesmitteln aus dem Investitionsstock. Der Restbetrag muss durch Eigenmittel der Ortsgemeinde getragen werden.
Bürgermeister Bothe erläutert weiterhin dass nach neuem doppischem Haushaltsrecht, gemäß § 105 GemO, der Liquiditätskredit für den Haushaltsüberschuss verzinst werden muss, da es sich um einen Reparaturaufwand und nicht um Investition handelt. Der aktuelle interne Zinssatz zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse beträgt 5 Prozent und liegt somit noch unterhalb des Zinssatzes für die Aufnahme eines Investitionskredites.
Der Rat beschließt aufgrund der vorgetragenen Sachlage einstimmig:
Der Ortsgemeinderat stellt 120.000,- € außerplanmäßig nach § 100 GemO bei Leistung 57312-096100-7-7 für die Sanierung der Heizungs- und Lüftungsanlage bereit. Die Deckung erfolgt über den Liquiditätskredit der Einheitskasse der Verbandsgemeinde Monsheim. Der in Anspruch genommene Liquiditätskredit ist zu verzinsen.
TOP 2: Bürgerhaus: Raumoptimierung
hier: Antrag der FWG-Fraktion auf Festlegung der Raumoptimierungsmaßnahme als Grundlage für die Förderantragstellung
Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der bereits im Jahr 2007 gestellte Förderantrag zur Festlegung der Raumoptimierungsmaßnahmen im Bürgerhaus abgelehnt wurde, da mehrere Mitbewerber aus anderen Ortsgemeinden den Vorzug erhalten haben.
Ein erneuter Antrag ist zu stellen. Für die Fraktion der FWG erläutert deren Sprecher Albert Bork den Antrag wie folgt:
a) Anstelle des bisher an der Ostseite des großen Saals vorgesehene Anbaus (in Containerbauweise) wird ein Anbau in südlicher Richtung (als Verlängerung des derzeitigen Anbaus) geplant. Dieser soll folgende Vorgaben erfüllen:
- Größe des Anbaus: 15 x 4,5 m
- Dach: Pultdach (Fortführung des jetzigen Daches)
- Eingang: barrierefrei und mit breiter Tür an der Südseite (westwärts, Nähe zum neuen Parkplatz), der sich anschließende Flur (Windfang) mündet mit einer entsprechend breiten Tür (ebenfalls barrierefrei) im großen Saal
- von diesem Flur aus sollen Toiletten eingerichtet werden (entweder eine „behindertengerechte Toilette“ oder zwei barrierefreie Toiletten)
- Der übrige Raum soll als Aufbewahrungsraum für Mobiliar, und Sportgeräte dienen. Ein entsprechend breiter, barrierefreier Durchgang zum großen Saal ist zu schaffen. Außerdem soll der Raum mit drei bis vier Fenstern aus-gestattet werden, um ggf. auch eine andere Nutzung zu ermöglichen.
b) Der Pavillon soll renoviert, mit entsprechender Beleuchtung ausgestattet werden, als Ausstellungsraum für Museumsgüter Verwendung finden
c) Der Heizöllagerraum soll nach Umstellung der Heizungsanlage auf Gas für zusätzliche Nutzung im Jugendraumbereich Verwendung finden.
An der bestehenden Toilettenanlage soll nichts geändert werden. Es soll lediglich eine geräumige Toilettenanlage, die barrierefrei zu erreichen ist installiert werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den FWG Vorschlag als Grundlage für den Förderantrag zur Raumoptimierung anzunehmen.
nach oben
|
 |
TOP 3:
Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Ortsdurchfahrt Wachenheim
Der Ortsgemeinderat wird vom Ortsbürgermeister über Lösungsmöglichkeiten der problematischen Verkehrsituation im Ortsbereich wie folgt informiert: Die momentane Verkehrs- und Parksituation sei sehr angespannt, da immer mehr Lastkraftwagenfahrer die Ortsdurchfahrt Wachenheim im Bereich der Wormser Straße (Bundesstraße 47) passieren, um einen Streckenabschnitt der Autobah nund die damit verbundenen Mautgebühren und Fahrzeit einzusparen. Zum einen sei dies sehr lärmintensiv, weiterhin wird jedoch auch der allgemeine Verkehr sowohl durch die parkenden Lkws als auch Pkws an der Harxheimer Straße sowie der Wormser Straße behindert.
Im Rahmen der Dorfmoderation sei der Arbeitskreis Verkehr tätig gewesen und das dabei erarbeitete Ergebnis zeige ebenfalls eine Querungsampel an der Harxheimer Straße auf. Allerdings war hier eine reine Fußgängerampel an einem weiter westlich gelegenen Punkt vorgeschlagen. Natürlich sei aber nicht zu erwarten, dass diese Vorschläge 1 : 1 umgesetzt werden. Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen sollten nach diesem Konzept folgen.
Bürgermeister Bothe berichtet, dass zur Verbesserung der Parksituation ein Ortstermin mit der Polizei, dem Landesbetrieb Mobilität sowie Vertretern der Verbandsgemeinde statt gefunden hat. - Demnach sollen auf folgenden Gehwegbereichen Parkflächenmarkierungen angebracht werden:
- Harxheimer Straße, südliche Seite ab der nordwestlichen Ecke des
Wohnhauses Kindenheimer Weg 1
auf einer Länge von 18 m
in westlicher Richtung
- Wormser Straße, südliche Seite ab der
nordwestlichen Ecke des
Wohnhauses Wormser Straße 5
in westliche Richtung
bis zur Verengung des Gehweges
An folgenden Stellen werden Haltverbotsschilder aufgestellt:
- Auf der südlichen Seite der Harxheimer Straße in Höhe der nordwestlichen Ecke des Wohnhauses Kindenheimer Weg 1
- Auf der nördlichen Seite der Harxheimer Straße unmittelbar westlich der Einmündung der Hauptstraße
- Auf der nördlichen Seite der Wormser Straße neben der Grundstückseinfahrt des Wohnhauses Wormser Straße 4
Eingeschränktes Haltverbot wird auf der nördlichen Seite der Wormser Straße in Höhe der Einmündung der Johannes-Würth-Straße angebracht.
Das Halteverbot auf der nördlichen Seite der Wormser Straße in Höhe des Schlossparks wird aufgehoben.
Ein Ratsmitglied gibt zu bedenken, dass Autofahrer aus Richtung Zellertal kommend durch die Verkehrsampel stark abbremsen müssten und. schlägt die Anbringung eines Verkehrszeichens Nr. 131 „Lichtzeichenanlage“ vor. Der Ortsbürgermeister entgegnet, dass dies bereits geschehen sei. Auch ein Zusatz „Grüne Welle bei 50km/h“ wäre wünschenswert.
TOP 4 – Mitteilungen und Anfragen
Der Ortsürgermeister teilt mit, dass eine Fachfirma die Überprüfung des Baumkatasters vorgenommen habe. So wurden auf dem Friedhof 10 Bäume kontrolliert, ein abgebrochener, junger Baum werde durch die Erschließungsgesellschaft WSW ersetzt. Die Bäume auf dem Kinderspielplatz werden in Eigenleistung überprüft.
Weitere 10 Bäume im Bereich der „Kneippanlage“ wurden ebenfalls kontrolliert. Weiterhin seit die Pflege der im Ortsbereich vorhandenen Pflanzinseln zu regeln.
TOP 5 – Einwohnerfragen
Die unbefriedigende Parksituation vor einem Anwesen am Kindenheimer Weg wird angesprochen. Bürgermeister Bothe erklärt unter anderem, dass weitere Kontrollen durch die Verbandsgemeinde bezüglich der Einhaltung der Parkverbote erfolgen. - Die Aufstellung eines Blumenkübels vor einem Anwesen an der Harxheimer Straße wird bei Wirkung der geplanten Maßnahmen als nicht geeignet bezeichnet.
Aus Reihen der Zuhörer wird sich dahingehend geäußert, dass die vorgestellten Maßnahmen erfolgversprechend sein können. In diesem Zusammenhang wird ein Brief vom 23. Februar 1961 des damaligen Bürgermeisters Karl Würth vorgelesen, in dem schon damals auf die problematische Verkehrssituation dem Landratsamt Worms hingewiesen und stellenweise ein Parkverbot in der Wormser Straße (B 47) im Ortsbereich gefordert wird.
- danach nicht öffentlicher Teil -
Dieter Heinz
Ortsbürgermeister
|