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Ratsprotokoll

Ergebnisprotokoll der 27. öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Wachenheim in der Wahlperiode 2004-2009 vom 13. Juni 2008

Öffentlicher Teil:

 


TOP 1: Bürgerhaus

TOP 1.1: Technische Erläuterung verschiedener Möglichkeiten betreffend den Einbau einer neuen Heizungs- und Lüftungsanlage

Ein Vertreter der Fachfirma erläutert den Ratsmitgliedern die verschiedenen technischen Möglichkeiten bzgl. einer neuen Heizungsanlage. Er empfiehlt die Einrichtung einer Gasbrennwertanlage und nennt als Gründe eine bessere Energieauswertung, geringere Schad- stoffemissionen und die insgesamt in Bezug auf ein Gebäude wie das Bürgerhaus günstigeren Anschaffungskosten. - Er erläutert den Ratsmitgliedern verschiedene Sachfragen in Bezug auf die zu errichtende Anlage und technische Details zu den in Frage kommenden Heizungen und Energieträgern. Hierbei wird auch auf einen Vorschlag bezüglich der Einrichtung einer Heizungsanlage auf der Basis einer gekoppelten Strom- und Wärmerzeugung mit einer Pellets-Stirlingmaschine eingegangen. Da es sich hier weitestgehend um ein Pilotprojekt handelt würde und keine Referenzen in Bezug auf die Nutzung dieser Technik für Gebäude von der Größe des Bürgerhauses vorliegen, sieht der Ortsgemeinderat hier keine Möglichkeit einer Realisierung.

TOP 1.2: Grundsatzbeschluss über die technische Auswahl einer Heizungs- und Lüftungsanlage

Nach kurzer Diskussion beschließt der Ortsgemeinderat Wachenheim einstimmig die Errichtung einer mit Erdgas betriebenen Heizungsanlage in Form einer Gasbrennwertanlage.

 

TOP 1.3: Ergänzende Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen zu § 73 HOAI Leistungsphasen 5 - 9 für den Bereich Heizungs- und Lüftungsbau, Honorarzone 1, Mindestsatz

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 09.10.2007 beschlossen hat, einem Ingenieurbüro aus Mörstadt den Auftrag für die Aufnahme und Bewertung der Heizungsanlage im Sinne der Leistungsphasen 1 - 4 der HOAI zu erteilen. Nach dem vorzeitigen Maßnahmebeginn sind insoweit auch die Leistungsphasen 5 - 9 nach der HOAI zu beauftragen. Das Ingenieurbüro hat hierzu einen entsprechenden Vertrag vorgelegt. Die Verwaltung hat dahingehend Stellung genommen, dass der Ingenieurvertrag für die Leistungen bei der technischen Ausrüstung Heizung und Lüftung auf den §§ 68 ff der HOAI basiert. In dem Vertrag sind Anmerkungen und Ergänzungen dahingehend auf zunehmen, dass

  • der Vertrag zwischen der Ortsgemeinde Wachenheim und dem Fachbüro geschlossen wird
  • Vertragsgegenstand die Erneuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage ist
  • Die Vergütung nach §§ 73ff HOAI; Leistungszone 1 zum Mindestsatz für die Leistungsphasen 5 - 9 erfolgt
  • Das angesetzte Zeithonorar sich innerhalb der Sätze der HOAI (§ 5 HOAI, § 6 HOAI Zeithonorar) bewegen soll. Weiterhin wird vereinbart, dass die Genehmigungsunterlagen in 4-facher Ausfertigung zu liefern sind und alle Pläne und der zugehörige Schriftverkehr auf CD in 2-facher Ausfertigung vorzulegen ist.

 

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Es ergeht einstimmig folgender Beschluss:

In Ergänzung zu dem bereits gefassten Beschluss vom 09.10.2007 wird dem Fachbüro aus Mörstadt der Auftrag für die Leistungsphasen 5 - 9 für den Bereich Heizungs- und Lüftungsanlage erteilt. Die Vergütung erfolgt nach Honorarzone 1, Mindestsatz. Im übrigen ist der Vertrag um sonstige Vereinbarungen und um redaktionelle Änderungen noch zu ergänzen.

 

 

TOP 2: Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeister Heinz berichtet, dass das ehm. Bahngelände am Friedhofsparkplatz zwischenzeitlich eisenbahnrechtlich entwidmet wurde.

 

TOP 3: Bürgerfragen

- keine -

 

- danach nicht öffentlicher Teil -

 

Dieter Heinz
Ortsbürgermeister


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