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Ratsprotokoll

Ergebnisprotokoll der 24. öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Wachenheim in der Wahlperiode 2004-2009 vom 05.12.2007

Ortbürgermeister Heinz eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung des Ortsgemeinderates Wachenheim und stellt fest, dass der Ortsgemeinderat form- und fristgerecht eingeladen wurde und in beschlussfähiger Anzahl versammelt ist. Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung ergeben sich nicht.

TOP 1: Feststellung der Eröffnungsbilanz der Ortsgemeinde Wachenheim zum 01.01.2007

Ortsbürgermeister Heinz stellt den Ratsmitgliedern den Inhalt der Eröffnungsbilanz vor und berichtet zunächst über einige Änderungen, die im Laufe des Rechnungsjahres gegenüber den zum 01. Januar festgestellten Zahlen eingetreten sind.

Die Eröffnungsbilanz der Ortsgemeinde Wachenheim weist eine Bilanzsumme von 5.637.773,83 €uro auf, das Anlagevermögen beläuft sich auf 5.635.183,26 €uro, das Eigenkapital auf 4.333.221,42 €uro.

In bezug auf das Anlagevermögen schlägt das Infrastrukturvermögen mit 3.758.686,53 €uro als größter Posten zu Buche, gefolgt von den bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mit 1.047.050,93 €uro und den unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mit 821.323,83 €uro.
Auf der Passivseite der Bilanz sind neben dem Eigenkapital die Sonderposten zum Anlagevermögen, die Rückstellungen und die Verbindlichkeiten der Ortsgemeinde in Höhe von 340.724,58 €uro aufgelistet.

Nach Erläuterung der Form und des Inhaltes der Eröffnungsbilanz und Information über das Verfahren zur Aufstellung und die Berechnungsgrundlagen in bezug auf die Erhebung des Vermögens der Ortsgemeinde Wachenheim durch einen Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung stellt der Ortsgemeinderat sodann einstimmig die Eröffnungsbilanz der Ortsgemeinde Wachenheim zum 01.01.2007 fest. Die Eröffnungsbilanz hat folgenden Inhalt:

Der Eröffnungsbilanz ist nach den Vorschriften des Landesgesetzes über die Einführung der kommunalen Doppik noch ein Anhang mit Erläuterungen beizufügen, der folgenden Inhalt hat:

Anhang nach § 13 KomDoppikLG
zur Eröffnungsbilanz der Ortsgemeinde Wachenheim zum 01. 01.2007

Rechtsgrundlagen

Der Anhang zur Eröffnungsbilanz am 01.01.2007 wurde unter Beachtung des Artikel 8 § 3ff Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik ( KomDoppikLG ) erstellt.

Gliederung der Bilanz
Die Gliederungsvorschriften der GemHVO fanden uneingeschränkt Beachtung.

Darstellung der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten erfolgt gemäß den Allgemeinen Bewertungsgrundsätzen für die Eröffnungsbilanz gemäß Art. 8 § 5 KomDoppikLG und in Verbindung mit den Arbeitsergebnissen der Projektgruppe Doppik Rheinland-Pfalz, die in den Bewertungsrichtlinien, abgedruckt im Schlussbericht Kommunale Doppik vom September 2006, veröffentlicht wurden. Im folgenden wird auf die einzelnen Positionen der Bilanz und deren Bilanzierungs- und Bewertungsvorgehen näher eingegangen. Alle abnutzbaren Vermögensgegenstände wurden im laufenden Haushaltsjahr insgesamt linear abgeschrieben. Die Bilanzierung und Bewertung der in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Vermögensgegenständen erfolgte nach § 5 und 6 KomDoppikLG.

Aufgabe der Ortsgemeinde
Die Aufgaben der Ortsgemeinde ergeben sich aus der Gem0 sowie den Bundes- und Landesgesetzen. Die Ortsgemeinde führt Auftragsangelegenheiten und Selbstverwaltungsangelegenheiten aus.


Organe der Ortsgemeinde
Die Organe der Ortsgemeinde sind:

der Ortsbürgermeister und der Ortsgemeinderat

Der Ortsgemeinderat besteht zur Zeit aus 12 Ratsmitgliedern und dem Ortsbürgermeister, sowie 2 ehrenamtlichen Beigeordneten.

Heinz, Dieter Ortsbürgermeister
Stabel, Gerhard 1. Ortsbeigeordneter
Rösner, Friedhelm 2. Ortsbeigeordneter
Barth, Manfred SPD
Bork, Albert FWG
Dangmann, Gunter FWG
Fürnkranz, Gudrun

SPD

Gaede, Werner SPD
Gstettenbauer, Karl-Heinz SPD
Lösch, Hans FWG
Lüll, Hans FWG
Milch, Ottmar FWG
Opaska, Peter FWG
Die beiden Beigeordneten haben auch das Ratsmandat (FWG).

Die Bilanz gliedert sich in die Aktivseite (Vermögen) und in die Passivseite (Kapital/Verbindlichkeiten).

Aktivseite
Sachanlagen: Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Die Grundstücke wurden mit den Bodenrichtwerten 2004 bewertet. Aus Effizienzgründen wurde auf die Ermittlung von historischen Anschaffungskosten verzichtet.
Die auf den Grundstücken befindlichen baulichen Anlagen wurden soweit vorliegend mit den historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (ohne Fremdkapitalzinsen) bewertet. Waren die historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht bekannt bzw. wäre der erforderliche Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch gewesen, hat das Sachwertverfahren auf Basis der Normalherstellungskosten 2000 Anwendung gefunden. Die so ermittelten Kosten wurden auf das fiktive Anschaffungsjahr zurückindiziert; bereinigt um die aufgelaufenen Abschreibungen erscheint der Restbuchwert in der Bilanz als Ansatz zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz und umfasst jede Art bzw. Ausführung einer Straße, eines Weges bzw. eines Platzes. Die so ermittelten Werte wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Restnutzungsdauer, die auf der Grundlage des Straßenzustandes geschätzt wurde, auf den fiktiven Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt zurückindiziert ( § 5 Abs. 4 Nr. 4 bewr).
Ab dem 01.01.2000 wurden die tatsächlichen Herstellungskosten zu Grunde gelegt. Das weitere Vorgehen wurde oben bereits beschrieben.

Bauten auf fremden Grund und Boden
Die Grundstücke sind nicht bilanzierungsfähig. Die baulichen Anlagen wurden entsprechend der Bewertungsrichtlinie bewertet. In Wachenheim gibt es keine Bauten auf fremden Grund und Boden.

Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge
Diese Bilanzposition umfasst die technische Ausstattung (z.B. örtlicher Bauhof, Dienstfahrzeuge). Im wesentlichen wurden die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten ermittelt bzw. auf Vergleichswerte ähnlicher Vermögensgegenstände zurückgegriffen. Auf eine Neueinschätzung der Restnutzungsdauer wurde aufgrund des vorliegenden Wahlrechtes verzichtet; es wurde die Nutzungsdauer, die in der vom fachlich zuständigen Ministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle festgelegt ist, zu Grunde gelegt. Die so ermittelten Werte werden entsprechend der Restnutzungsdauer um die bereits aufgelaufenen Abschreibungen bereinigt und in die Eröffnungsbilanz eingestellt.

Betriebs-, Geschäftsausstattung
Grundlage der Bewertung waren die historischen Anschaffungskosten soweit der Verwaltungsaufwand zur Feststellung angemessen war. Ansonsten wurden Vergleichswerte ermittelt und unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer laut Abschreibungstabelle der Ansatz zum 01.01.2007 ermittelt. Bei der Ermittlung der beweglichen abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögen deren historische Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 410,00 Euro ( ohne Umsatzsteuer ) betragen ( sog. Geringwertige Wirtschaftsgüter –GwG ), wurde vom Wahlrecht des § 5 Nr. 14 b BewR insofern Gebrauch gemacht, als dass alle GWG's erfasst und inventarisiert wurden und sofern die Restnutzungsdauer am 01.01.2007 abgelaufen ist, mit einem Erinnerungswert von 1.00 Euro erfasst. Die Erfassung ist Grundlage für die künftige Erstellung und Pflege eines Inventarverzeichnis aus der Anlagenbuchhaltung des Finanzprogrammes.

Anlagenübersicht nach § 50 GemHVO

Das Anlagevermögen beläuft sich zum 01.01.2007 auf 5.635.183,26 €.

Die Sachanlagen stehen in der Bilanz auf der Aktivseite (Vermögen) mit 5.635.183,26 € und zwar

  • unbebaute Grundstücke
    821.323,83 €
  • bebaute Grundstücke
    1.047.570,93 €
  • Infrastrukturvermögen
    3.758.686,53 €
  • Kunstgegenstände
    3.515,98 €
  • Betriebsausstattung
    3.612,25 €
  • Maschinen, Fahrzeuge
    473,74 €

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen

Der Ansatz erfolgte mit dem Nominalwert ( § 8 BewR). Die Einzelberichtigung von Forderungen wurde bisher über die Führung der Niederschlagskartei vorgenommen. In 2007 wird dies in die EDV aufgenommen.
Die Forderungen der Gemeinde nach § 10 KommDoppikLG betragen 1.790,04 €.

Forderungsübersicht nach § 51 GemHVO
Die Forderungen der Ortsgemeinde betragen 1.790,04 € und betragen im Einzelnen:

  • Gebührenforderungen gegen den privaten Bereich
    103,00 €
  • Steuerforderungen gegen den privaten Bereich
    1.283,83 €
  • sonstige öffentl. rechtl. Forderungen gegen den privaten Bereich
    403,21 €

Es handelt sich um öffentlich-rechtliche Forderungen (Steuern, Gebühren, Beiträge).

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde durch Belege der PPA belegt. Es handelt sich hier um die Gehaltszahlung der Beamten für den Monat Januar. Die Auszahlung erfolgte bereits im Dezember 2006, der Ressourcenverbrauch entsteht jedoch im Januar 2007. Der somit gebildete Rechnungsabgrenzungsposten wird im Januar 2007 aufgelöst. Die Höhe des aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beträgt 800,53 €.

Passivseite


Eigenkapital
Das Eigenkapital beträgt zum 01.01.2007 4.333.221,42 €.

Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage ist eine rechnerische Größe, die sich aus Vermögen ( Aktivseite ) abzüglich der Verbindlichkeiten ( Passivseite ) errechnet.

Sonderposten
Sonderposten zum Anlagevermögen
Der Sonderposten zum Anlagevermögen setzt sich aus dem Sonderposten aus Zuwendungen und dem Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten zusammen. Die Einstellung erfolgte mit den ursprünglichen Zuführungsbeträgen vermindert um die aufgelaufenen Auflösungsbeträge. Das Verhältnis zwischen den Zuführungsbeträgen und den bis zum Bilanzstichtag vorzunehmenden Auflösungen entspricht dem Verhältnis von Anschaffungs- und Herstellungskosten und den bis zum Bilanzstichtag vorzunehmenden Abschreibungen der Vermögensgegenstände, denen die Sonderposten sachlich zugeordnet sind (§ 12 BewR ).
Die Höhe der Sonderposten (Passivseite) beträgt 945.217,43 €. Es handelt sich dabei um Sonderposten aus Zuwendungen (z.B. Investitionsstock) und um Sonderposten aus Beiträgen nach dem Baugesetzbuch und dem Kommunalabgabengesetz (Erschließungs- und Ausbaubeiträge). Ein weiterer Sonderposten sind die Anzahlungen auf Grabnutzungsentgelte.

  • Sonderposten aus Zuweisungen
    308.340,70 €
  • Sonderposten aus Beiträgen
    597.149,04 €
  • Sonderposten aus Grabnutzungsentgelten
    39.727,69 €

Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, mit dem eine künftige Inanspruchnahme nach vernünftiger Betrachtung wahrscheinlich erfolgen wird. Rückstellungen wurden nur für die in § 36 GemHVO abschließend aufgezählten ungewisse Verbindlichkeiten und Aufwendungen gebildet.
Rückstellungen wurden in Höhe von 18.413 € für Pensionen gebildet. Es handelt sich hierbei um Rückstellungen für den Ehrensold von Ortsbürgermeistern.
Eine weitere Rückstellung erfolgt für nicht in Anspruch genommenen Urlaub von Gemeindebediensteten mit 197,40 €.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich
Gemäß § 34 Abs. 6 GemHVO sind Verbindlichkeiten grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen.
Die Verbindlichkeiten (Kredite) der Ortsgemeinde betragen zum 01.01.2007 182.456,20 € nach § 11 KommDoppikLG.

  • Sparkasse Worms
    93.330,17 €
    500 709 657
  • Wormser Volksbank
    4.450,56 €
  • Sparkasse Worms
    84.675,59 €
    691 702 411

Geschäftsverlauf – Haushaltsplan
Für das Haushaltsjahr 2007 wurde der Haushaltsplan in doppischer Form erstmals aufgestellt.
Der Ergebnishaushalt schließt ab mit einem Fehlbedarf in Höhe von 131.191 €. Der Finanzhaushalt weist einen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von –56.498 € aus. Die Ein- und Auszahlungen aus Investitionen betragen jeweils 0 €. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit beträgt –22.987 €.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen beträgt 406.174 €, der Gesamtbetrag der Auszahlungen wird auf 485.659 € festgesetzt, sodass eine Veränderung des Finanzmittelbestandes sich von –79.485 € ergibt.

Wirtschaftliche Lage der Ortsgemeinde

Die Ortsgemeinde weist am Ende des (kameralistischen) Jahres 2006 einen Soll-Fehlbetrag in Höhe von 155.677,81 € aus.

Verbindlichkeitenübersicht nach § 52 GemHVO

Die Verbindlichkeiten der Ortsgemeinde betragen 340.724,58 €.

Es handelt sich hierbei um Kredite in Höhe von
182.456,20 € und um den aus dem Jahr 2006
übernommenen IST-Fehlbetrag in Höhe von
158.268,38 €.

Bisherige und künftige Baumaßnahmen
In 2007 wurde das alte Rathaus in der Mühlgasse veräußert.
In 2008 soll die Optimierung der Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses durchgeführt werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde gestellt.

Risiken der künftigen Entwicklung
Auf folgende wirtschaftlichen Risiken ist hinzuweisen

  • das Bürgerhaus ist sanierungsbedürftig
  • die weitere Konsolidierung der Finanzen hängt auch von dem Verkauf der restlichen gemeindeeigenen Bauplätze ab. Im Neubaugebiet „In den Bachstaden“ verfügt die Ortsgemeinde noch über ca. 1.900 qm Bauland.
  • eine Fläche für die Erweiterung des Friedhofes hat die Gemeinde angekauft.

Voraussichtliche Entwicklung
Die Ortsgemeinde Wachenheim wird aufgrund der Einnahme- und Ausgabesituation in den Folgejahren alle Möglichkeiten der Einnahmebeschaffungen und der Ausgabenminderung einsetzen müssen, um einen Haushaltsausgleich zu erreichen.

TOP 2 Erste Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007


Ortsbürgermeister Heinz berichtet dem Rat über die aktuelle Haushaltssituation der Ortsgemeinde Wachenheim und die Entwicklung seit Erlass der Haushaltssatzung, insbesondere in bezug auf den Verkauf des ehm. Rathauses und von Bauplätzen und den Erwerb des Grundstückes für den Parkplatz am Bürgerhaus.

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wachenheim
für das Jahr 2007 vom

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Aufsichtsbehörde vom ......... 2007 hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

  seither € ./. + nunmehr
1. Im Ergebnishaushalt  
Gesamtbetrag Erträge
407.498
+96.682
504.180
Gesamtbetrag Aufw.
538.689
+24.452
563.141
Jahresfehlbetrag
131.191
./.72.230
58.961
 
2. Im Finanzhaushalt  
ordentl. Einzahl.
406.174
+66.799
472.973
ordentl. Auszahl.
462.672
+2.305
464.977
Saldo
56.498
+64.494

7.996

 
Einzahl. Investitionstätigk.
+1.250
1.250
Auszahl. Investitionstätigk.
+42.947
42.947
Saldo
+41.697
41.697
 
Einzahl. Finanzierungstätigk.
22.987
+41.818
41.818
Auszahl. Finanzierungstätigk.
22.987
+76.501
76.501
Saldo
./.22.987
./.34.683
./.57.670
 
Gesamt Einzahl.
406.174
+68.049
516.041
Gesamt Auszahl.
485..659
+121.753
607.412
 
Veränderung des Finanzmittelbestandes im Halbjahr
./.79.485
+11.886
./.91.371

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtkredite wird mit 41.697 € veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze werden nicht geändert.

§ 6 Beiträge nach § 15 KAG

Die Beitragssätze gem. § 15 KAG werden nicht geändert.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2006 betrug 4.333.221,42 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2007 beträgt 4.274.260,42 Euro.

§ 8 Inkrafttreten

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft.

 

TOP 3: Anfragen und Mitteilungen

Der Ortsbürgermeister berichtet, dass

  • verschiedene Kanaldeckel aufgrund von Anliegerbeschwerden überprüft und angehoben wurden
  • Zählungen durch den Landesbetrieb Mobilität am Bürgerhaus durchgeführt wurden
  • Die Friedhofshalle neu gestrichen wurde
  • Die Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge 750, €uro an Ertrag ergeben hat
  • Aus dem Ertrag des Schlachtfestes der FWG 507,95 €uro für das Bürgerhaus gespendet wurden
  • Das Ehepaar Schenk mit einem Vorschlag bzgl. der Gestaltung der Ortseingänge durch Metallbögen an ihn herangetreten ist
  • an einem der Bäume auf Friedhof ein größerer Ast abgebrochen ist

TOP 4: Einwohneranfragen

keine

 

- danach nicht öffentlicher Teil -

 

Dieter Heinz
Ortsbürbermeister

     
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