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Ratsprotokoll

Ergebnisprotokoll der 16. öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Wachenheim in der Wahlperiode 2004-2009 vom 20.09.2006

TOP 1: Einziehung von Wirtschaftswegen

Top 1.1: Weg zwischen der K 1 und Mühlgasse entlang der Pfrimm

Ortsbürgermeister Heinz berichtet, dass im Zuge der Verlegung des Bachlaufes von Mölsheim nach Wachenheim der Weg für landwirtschaftliche Fahrzeuge künftig nicht mehr passierbar sein wird. Gegen die Einziehung des Weges erheben die Landwirtschaftskammer und der örtliche Bauernverein keine Einwendungen. Die Verwaltung schlägt vor, den Weg einer neuen Bestimmung zuzuführen und als Geh- und Radweg zu widmen. Es ergeht einstimmiger Beschluss den Weg als Wirtschaftsweg einzuziehen und das Verfahren zur Widmung als Geh- und Radweg einzuleiten.

Top 1.2: Ludwig-Dinger-Weg (zwischen der Mühlgasse im Osten bis zur Gemarkungsgrenze im Westen)

Ortsbürgermeister Heinz berichtet, dass an den „Arbeitskreis Dorfgemeinschaft“ Beschwerden herangetragen wurden, wonach es in der fußläufige Verbindung der Neubaugebiete „Mühlbrunnen“ und „Bachstaden“ zum alten Dorfkern durch den regen Fahrzeugverkehr zur erhöhten Gefährdung von Kindern und älteren Mitbürgern kommt. Außerdem werde der Weg durch die Nutzung bei schlechter Witterung stark in Mitleidenschaft gezogen und müsse dann stets mit finanziellem Aufwand von der Ortsgemeinde wieder hergerichtet werden. Da der Bereich um den Mühlbrunnen, mit dem Kneipptretbecken, ein beliebter Dorftreffpunkts sei, sollte über die Einziehung oder entsprechende Maßnahmen zu einer nachhaltigen Reduzierung des Verkehrs nachgedacht werden. Seitens eines Anliegers und der Landwirtschaft werden Bedenken wegen der totalen Einziehung des Weges geäußert. Nach reger Diskussion beschließt der Ortsgemeinderat bei 7 Ja und 3 Nein- Stimmen die Sperrung des Weges. Der Weg soll mit entfernbaren Absperrungen versehen werden. Die Absperrung soll jedoch so erfolgen, dass Anlieger und die Landwirtschaft bei Bedarf passieren können. Bezüglich der Art der Absperrung, ob durch umlegbare Pfosten oder eine verschließbare Kette, sollen in der nächsten Sitzung des Rates Vorschläge vorgelegt werden.

 

TOP 2: Verkehrsbeschränkung auf dem nördlichen Teil der Mühlbrunnenstraße

Die Angelegenheit ist zunächst durch die Beschlussfassung unter Punkt 1.2 erledigt.

 

TOP 3: Erlass einer Satzung über die Benut-zung gemeindlicher Feldwege

Amtsrat Becker von der VG Verwaltung erläutert die Notwendigkeit des Erlasses einer Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feldwege. Nach reger Aussprache über Satzungsinhalt und die Festlegung von Sanktionen bei Verstößen wurde eine Beschlussfassung auf die nächste Ratssitzuung vertagt. Zu dieser Sitzung soll eine Flurkarte vorgelegt werden, in der die einer Satzungsregelung unterliegenden Wirtschaftswege und die als Rad- und Wanderwege vorgesehenen Strecken dargestellt sind.

TOP 4: Friedhofswesen

Zur Sache trug Ortsbürgermeister Heinz zunächst vor, dass in der Sitzung des Ortsgemeinderates Wachenheim vom 24.01.2006 eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen wurde. Die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt habe unter Ziffer VII. „Abbau und Entsorgung von Grabanlagen“ unter Punkt 1.1 - Grabmal je Grabstätte - einen Gebührenbetrag von 80,-- € ausgewiesen.. Unter Punkt 2.2 wurde ebenfalls ein Betrag von 80,-- € ausgewiesen. - In der Niederschrift zu diesem Tagesordnungspunkt wurde jedoch irrtümlich ein Betrag von jeweils 90,-- € festgehalten.

Auf Grund der Niederschrift wurde die Neufassung der Friedhofgebührensatzung veröffentlicht. Zur Behebung dieses Protokollierungsfehlers ist daher eine Änderungssatzung mit nachstehendem Wortlaut zu beschließen.

Top 4.1: Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

1. Änderungssatzung vom 20.09.2006 zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Wachenheim vom 24.01.2006

Der Ortsgemeinderat Wachenheim hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der § 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende 1. Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Die Anlage zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Wachenheim vom 24.01.2006 wird wie folgt geändert:

Artikel 1

  1. bei VII. Abbau und Entsorgung von Grabanlagen erhält die Nr. 1.1 folgende neue Fassung:
    Grabmal je Grabstelle 80,00 €
  2. bei VII. Abbau und Entsorgung von Grabanlagen erhält die Nr. 2.2 folgende neue Fassung:
    Urnenwahlgrabstätten (für Grabmal, Abdeckung und Einfassung) 80,00 €

Artikel 2

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. März 2006 in Kraft.

Es ergeht einstimmiger Beschluss.

Top 4.2: Erste Änderungssatzung (Größe der Urnengräber/Grababdeckplatten)

Ortsbürgermeister Heinz schlägt vor im Zusammenhang mit der Belegung von Urnengrabflächen die Abmessungen der Urnengräber so zu verändern, dass eine bessere Ausnutzung der hierzu ausgewiesenen Flächen erreicht werden kann. Er schlägt deshalb eine Veränderung des Längenmasses von seither 60 cm auf 100 cm vor. Die bisherige Breite von 60 cm soll nicht verändert werden. Diese Änderungen sollen sich lediglich auf künftige Urnenreihengräber und Urnenwahlgräber beziehen.

Anonymen Urnengräber bleiben in der seitherigen Größenordnung. In diesem Zusammenhang wird des weiteren vorgeschlagen, den § 29 der Friedhofssatzung dahingehend zu ändern, dass für Urnengräber eine Vollabdeckung der Grabfläche zulässig ist.

Die 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung hat lautet:

1. Änderungssatzung vom 20.09.2006 zur Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Wachenheim vom 27.10.2003.

Der Ortsgemeinderat Wachenheim hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende 1. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 18 wird wie folgt neu gefasst:

Größe der Grabstätten

Die Größe der Grabstätten beträgt für

  • Reihen- und Wahlgrabstätten für Verstorbene vom 5. Lebensjahr ab 2,30 m Länge und 0,90 m Breite ( Maße gelten auch für Wiesengrabstätten)

  • Reihen- und Wahlgrabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 1,50 m Länge und 0,70 m Breite
  • Urnenreihengräber und Urnenwahlgräber 1 m Länge und 0,60 m Breite ( bei mehrstelligen Urnenwahlgräbern vergrößert sich die Grabstätte je Grabstelle entsprechend dem vorgenannten Breitenmaß)
  • anonyme Urnenreihengräber 0,50 m Länge und 0,50 m Breite Wahlgrabstätten für Erdbestattungen verbreitern sich je Grabstelle um 1,20 m. Der Abstand zwischen einzelnen Grabstätten beträgt 0,30 m.

 

§ 29 wird wie folgt neu gefasst:

Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvor-schriften
Grababdeckungen/Grabplatten sind bis zu 2/3 der Grabfläche zulässig. Bei Urnengräbern ist eine Vollabdeckung der Grabfläche zulässig. Die Grabstätten sollen in ihrer gesamten Resifläche bepflanzt werden. Die Bepflanzung darf die anderen Grabstätten sowie die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher.

Artikel 2

Diese Satzung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Monsheim in Kraft.

Es ergeht einstimmiger Beschluss

 

Top 4.3 Änderung der Friedhofsbelegungspla-nung (Standortverlegung des anonymen Urnengrabfeldes)

Es wird kein Bedarf für eine Änderung der Friedhofs-belegungsplanung gesehen.

 

TOP 5: Zustimmung zur Leistung über-planmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben (§100 GemO)

Ortsbürgermeister Heinz berichtet über außer- und überplanmäßige Ausgaben, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen werden. Diese betreffen folgende Haushaltsstellen:

9200.00.9920 Abwicklung Soll-Fehlbetrag Vermögenshaushalt

außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.705,46 € da bei der Haushaltsaufstellung der Fehlbetrag nicht absehbar war.

9000.00.8100 Gewerbesteuerumlage

außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.231,08 € da sich mit Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen auch die Gewerbesteuerumlage erhöht hat.

9200.00.8920 Abwicklung Soll-Fehlbetrag Verwaltungshaushalt

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.880,19 € da der Soll-Fehlbetrag höher als erwartet ausgefallen ist.

6150.00.6550 Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.228,47 € da die Ausgaben für die Beauftragung von Frau Engelhardt nicht im Haushalt vorgesehen waren. Der Betrag wird im Rahmen der Leistungen für die Dorferneuerung im kommenden Jahr vom Land erstattet.

Der Ortsgemeinderat stimmt ohne Gegenstimmen der Mittelbereitstellung zu.

 

TOP 6: Aufstellen eines Bebauungsplanes südlich der Harxheimer Straße Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Ortsbürgermeister Heinz berichtet dem Ortsgemeinderat, dass sich nunmehr im Rahmen der Maßnahmen der Dorferneuerung die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich südlich der Harxheimer Straße ergibt. Nach kurzer Erläuterung durch Herrn Becker fasst der Ortsgemeinderat einstimmig den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB. Das Gebiet des Bebauungsplanes wird begrenzt:

Im Norden durch die Harxheimer Straße; Im Osten durch den Kindenheimer Weg;

Im Süden durch die Bahnlinie Monsheim – Langmeil; Im Westen durch den Wirtschaftsweg Flur 1 Nr. 314/2.

Ziel der Aufstellung des Bauungsplanes ist, die Planungsziele der Ortsgemeinde aus der Dorferneuerung zu sichern und eine städtebauliche Ordnung in der dortigen Gemengelage herbeizuführen.


TOP 7: Mitteilungen und Anfragen

Ortsbürgermeister Heinz berichtet, dass

  • im Rahmen eines Behördengespräches die Planungsvorstellungen der Ortsgemeinde Wachenheim bzgl der Ortsdurchfahrt der B 47 überbracht wurden
  • die Ortsgemeinde am Wettbewerb „Weindorf 2006“ teilgenommen hat
  • Verputzarbeiten am Schmiedemuseum notwendig sind, es werden freiwillige Helfer gesucht
  • Die Sinkkästen im Ortsbereich gereinigt wurden
  • Der Aussichtspunkt am Neuweg hergerichtet wurde
  • Der Wasserfluss der Helenenquelle verbessert und evtl. über die Nutzung des Mineralwassers nachgedacht werden soll. RM Gaede gibt hierzu einen Bericht über die technischen Möglichkeiten. Die Arbeiten sollen nach Möglichkeit unter Mithilfe von Freiwilligen Helfern und Ratsmitgliedern durchgeführt werden.

 

TOP 8: Einwohnerfragen

Fehlanzeige

- danach nicht öffentlicher Teil -


Hier wurden Bau- und Grundstücksangelegenheiten behandelt.

 

Dieter Heinz
(Ortsbürbermeister)

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