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Ratsprotokoll

Ergebnisprotokoll der 14. öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Wachenheim in der Wahlperiode 2004-2009 vom 07.03.2006

TOP 1: Dorferneuerung

1.1 Anerkennung als Schwerpunktgemeinde

Mit Bescheid des Ministeriums des Innern und für Sport vom 20.02.2006 wird Wachenheim auf die Dauer von 6 Jahren als Schwerpunktgemeinde anerkannt. – Die im Bescheid aufgeführten Empfehlungen wie Dorfmoderation, Fortschreibung und Anpassung des Dorferneuerungskonzeptes sowie Bauberatung für private Hauseigentümer können aufgrund des Bescheides durchgeführt werden.

1.2 Fortschreibung und Anpassung des Dorferneuerungskonzeptes

Das Dorferneuerungskonzept wird im Rahmen der derzeit stattfindenden Dorfmoderation vorbereitet. Zur Fortentwicklung des Dorferneuerungskonzeptes wird der Ortsgemeinde ein Festzuschuss von 7.669,00 Euro gewährt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Fortschreibung und Anpassung des Dorferneu- erungskonzeptes aus dem Jahre 1991/92 und beauftragt die Verwaltung einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmbeginn zu stellen.

1.3 Beauftragung eines Stadtplaners zur Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes

Der Ortsbürgermeister trägt vor, dass mit der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen ist. Es sei üblich, dass die Honorierung des Planers pauschal durch das Land mit maximal 7.669 Euro gefördert wird. Der Ortsgemeinde liegt ein Honorarangebot eines Büros aus Kaiserslautern vor, das im Rahmen des zu erwartenden Fördersatzes liegt. – Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat bei einer Enthaltung den Planer Wolf aus Kaisers-lautern mit der Fortschreibung und Anpassung des Dorferneuerungskonzeptes zu beauftragen. Der Bürgermeister wird beauftragt den Ingenieurvertrag mit entsprechender Leistungsbe- schreibung jedoch erst abzuschließen, wenn die Zuwendung gewährt bzw. ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt ist.

1.4 Bauberatung für private Hauseigentümer im alten Ortskern

Für städtebauliche Beratungen wird nach den Richtlinien zur Dorferneuerung der Gemeinde auf Antrag ebenfalls ein Zuschuss bis zur Höhe von 7.669 Euro gewährt. Die Betreuung der privaten und öffentlichen (gemeindlichen) Dorferneuerungsmaß-nahmen ist neben dem Dorferneuerungskonzept wesentlicher Punkt der Dorferneuerung. Nach kurzer Beratung wird der Ortsbürgermeister vom Rat beauftragt umgehend einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

1.5 Beauftragung eines Stadtplaners mit der Durchführung der Bauberatung

Es liegt ein Angebot für die städtebauliche Beratung durch das Büro Wolf, Kaiserslautern vor. Im Rahmen der Beratung sollen interessierten Haus-eigentümer in Einzelfragen zu technischen, gestalterischen und konstruktiven Problemen bei Renovierungs-, Sanierungs-, Um- und Neubaumaß-nahmen, sowie bei der Gestaltung privater Außenanlagen unterstützt werden. Die Beratungen beinhalten auch die Mithilfe bei der Antragstellung zur Erlangung entsprechender staatlicher Fördermit-tel und sind für die Bürger kostenfrei. Das Büro Wolf wird laut einstimmigem Ratsbeschluss mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben betraut.

 

 

TOP 2: Dorfmoderation; Information durch den Ortsbürgermeister

Es wird berichtet, dass die Dorfmoderation durch Bildung verschiedener Arbeitskreise und ersten Besprechungsrunden angelaufen ist.

 

TOP 3: Flächennutzungsplan der Verbandsge-meinde Göllheim - Mitteilung der Abwägungsent-scheidung und öffentliche Auslegung

Der Ortsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 7. Juli 2005 die Darstellung einer Sonderbaufläche für Windkraftanlagen in den Gemeinden Zellertal, Bubenheim und Ottersheim mit einer Fläche von 460 Hektar abgelehnt. Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass die ursprünglich nach dem Raumordnungsplan mit 460 Hektar anzunehmende Sonderbaufläche nur mehr 80 Hektar beträgt und darüber hinaus nicht ausgeweitet werden soll. Den von der Ortsgemeinde vorgetragenen Bedenken ist insoweit durch Korrektur der fehlerhaften Auswei-sung Rechnung getragen. Die Auslegung der zweiten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Göllheim beinhaltet keine die Ortsgemeinde Wacheheim betreffenden Punkte.

 

TOP 4: Elektrizitätsversorgung

Aufgrund von Verhandlungen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz und des Rheinhes-sischen Elektrizitätsverbandes, hier ist die Ortsgemeinde Mitglied, mit der EWR AG wird die Rücknahme der Kündigung des ConRegio-Vertra-ges angeboten. Lediglich der bislang gewährte Bonus soll in Wegfall kommen. Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu dieser Regelung, da aufgrund der Marktstrukturen die Erzielung eines günstigeren Strompreises als fraglich angesehen wird. Einstimmig erfolgt der Beschluss über die Rücknahme der Kündigung des ConRegio-Vertrages. Die Strombezugskosten und die beste-henden vertraglichen Regelungen ändern sich hier durch nicht.

 

TOP 5: Einwohnerfragen

Keine.

- danach nicht öffentlicher Teil -


Hier wird über Friedhofs- und Grundstücks-angelegenheiten beraten und beschlossen.

 

Dieter Heinz
Ortsbürbermeister

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