Ergebnisprotokoll der 10. öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Wachenheim in der Wahlperiode 2004-2009 vom 15.09.2005
TOP 1: Dorfmoderation; Vorstellung eines Planungsbüros
Ortsbürgermeister Heinz teilt mit, dass das Planungsbüro kurzfristig abgesagt habe. Die Vorstellung wird zum nächst möglichen Termin erfolgen.
TOP 2: Erste Nachtragshaushaltssatzung 2005 mit Nachtragshaushaltsplan
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.der Nachträge |
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erhöht um |
ver-min-dert um |
gegen-über bisher |
auf nun-mehr |
| im Verwaltungshaushalt |
| Einnahmen |
35.202 |
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340.504 |
375.706 |
| Ausgaben |
12.080 |
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539.017 |
551.097 |
| im Vermögenshaushalt |
| Einnahmen |
234.069 |
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45.380 |
279.449 |
| Ausgaben |
234.069 |
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45.380 |
279.449 |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite (Umschuldung) wird von bisher 35.478 € auf 197.822 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden keine veranschlagt.
Die Steuerhebesätze werden nicht geändert.
Die Beitragssätze gem. § 15 KAG werden nicht geändert.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt am 01. Januar 2005 in Kraft.
| Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (ohne Kassenkredite) |
Stand zu Beginn des Vorjahres 2004 € |
Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2005 € |
| Schulden aus Krediten:Bund, LAF, EPR-Sonderver-mögen Land Gemeinde-, Gem.verb. Zweckverb. u. ähnlichessonst. öffentl. Bereich Kreditmarkt |
401.431,88 |
311.221,44 |
| S U M M E |
401.431,88 |
311.221,44 |
Nach reger Diskussion stimmt der Rat dem Nachtraghaushalt zu.
TOP 3: Bebauungsplanaufstellungsverfahren "Am Friedhof" 3.1 Sachstandsbericht 3.2 Trägerbeteiligung ; Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
Der Ortsbürgermeister hatte zu Beginn der Sitzung die Ratsmitglieder gebeten Punkt 3.1 im nicht öffentlichen Teil zu behandeln.
Zu 3.2
Der Ortsbürgermeister verliest die Stellungnahmen der folgenden Träger öffentlicher Belange zur Planvorlage: Kreisverwaltung Alzey-Worms, Landwirtschaftskammer, LSV Worms, Eisenbahnbundesamt, Deutsche Bahn Netz AG und SGD Süd (Regionalstelle Gewerbeaufsicht) zu verschiedenen Punkten der Planvorlage. Zu den Einwänden werden die Stellungnahmen des Planungsbüros und der Bauverwaltung detailliert vorgetragen und beraten.
Wesentliche Punkte waren:
- Begrenzung der Wohneinheiten
- Löschwasserversorgung
- Zuwegung
- brandschutztechnische Hinweise
- Lärmschutzmaßnahmen
- Straßenentwässerung
- Entwidmung von Gebietseilen die noch als Bahngelände ausgewiesen sind
- Versorgung mit elektrischer Energie
Hinsichtlich der Entwässerungskonzeption sollen u.a. Mulden auf den Baugrundstücken verbindlich vorgeschrieben werden.
Bei Nachweis der Kanalleitungen werden die entsprechenden Leitungsrechte in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen
Beim weiteren Aufstellungsverfahren werden die Planungsziele aus dem Bebauungsplan "Am Bahnhof 1995" für das Grundstück zwischen Friedhofsareal und ehemaliger Lagerhalle übernommen.
Der Rat beschließt einstimmig die vorgetragenen Anregungen zu berücksichtigen und das Planaufstellungsverfahren bis zur Satzungsreife weiterzuführen.
TOP 4: Flächennutzungsplan Grünstadt-Land; Zweite Teiländerung "Vorrangflächen für Windkraftanlagen" - Stellungnahme gemäß §§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB
Nach kurzer Beratung wird folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
Die Konzentrationsfläche der Windkraftanlagen auf dem Kahlenberg, Gemarkung Kindenheim, soll auf die vorhandenen Anlagen beschränkt bleiben. Der Ortsgemeinde Kindenheim soll aufgegeben werden, dies durch einen Bebauungsplan zu regeln, um die maximale Nabenhöhe auf 80 oder 100 m festzusetzen.
Für alle Konzentrationsflächen, auch wenn sie sich aus Teilflächen zweier benachbarter Kommunen zusammensetzen, soll auf maximal 10 Anlagen beschränkt werden.
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TOP 5: Bebauungsplan "Am Litzlsteg" der Ortsgemeinde Zellertal; hier:Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 BauGB
Die Verbandsgemeindeverwaltung Göll-heim hat der Ortsgemeinde mit Schreiben vom 26. Juli 2005 die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Litzlsteg" der Ortsgemeinde Zellertal gemäß § 2 Abs. 2 BauGB übersandt.
Nach kurzer Beratung wird folgender Beschluss gefasst:
Da dieser Bebauungsplan der Ortsgemeinde Zellertal die Interessen der Ortsgemeinde Wachenheim nicht berühren, wird die Planungsabsicht zur Kenntnis genommen.
TOP 6: Bebauungsplan "Windpark Kahlenberg" des Planungsverbandes Bubenheim Ottersheim, Zellertal; hier: Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 BauGB
Der Planungsverband "Windenergie Kahlenberg" hat die Aufstellung des Bebauungsplanes "Windpark Kahlenberg" beschlossen. Der Bebauungsplan soll im Bereich des bestehenden Windparkes in Teilbereichen der Gemarkung Bubenheim, Ottersheim und Zellertal die Nutzungsintensität im Windpark regeln, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Nutzung der Windenergie und den hiermit zwangsläufig verbundenen Beeinträchtigungen der Landschaft sicherstellen.
Die Verbandsgemeinde Göllheim hat der Ortsgemeinde mit Schreiben vom 28. Juli 2005 die Unterlagen zur Anhörung der Nachbargemeinden gemäß § 2 BauGB übersandt.
Der Rat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Bereich des Bebauungsplans darf künftig nicht erweitert werden, die Nabenhöhe soll auf maximal 100 m festgesetzt werden.
TOP 7: Instandsetzung der K 1 Gemeindestraße im Zuge der Johannes-Würth-Straße
Nach Mitteilung des Landesbetriebs Straßen und Verkehr Worms (LSV) belaufen sich die voraussichtlichen Kosten für die gesamte Maßnahme auf 10.098,54 €, wovon die Hälfte der Kosten der Landkreis Alzey-Worms aufbringen wird. Der LSV schlägt vor, den Auftrag an die Firma Wilhelm Faber GmbH & Co, Alzey zu erteilen.
Nach reger Aussprache fasst der Rat folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vergabevorschlag des LSV zu, der Firma Faber den Auftrag zum Angebotspreis zu vergeben. Die Ortsgemeinde wird sich im Höchstfall hälftig an den Kosten beteiligen.
TOP 8: B 47, OD Wachenheim, Querungshilfen am Friedhof
Die Planung des Landesbetriebs Straßen und Verkehr Worms (LSV) zur Verbesserung der Verkehrssituation am Friedhof beinhaltet zwei Querungshilfen in der B 47 (eine direkt in der Kreuzung zu den vorhandenen „Inseln“ und eine weitere in westlicher Richtung). Außerdem soll der Gehweg auf der Südseite (an der Friedhofsmauer) auf 2m verbreitert werden.
Der Rat stimmt in Anbetracht besserer Lösungsmöglichkeiten der vorgelegten Planung des LSV zu.
TOP 9: Anfragen und Mitteilungen
- Der neue Zaun am Kinderspielplatz wurde durch die FWG kostenfrei erneuert.
- Die Einwohnerzahl der Ortsgemeinde Wachenheim beläuft sich zur Zeit auf 740.
- Das Genehmigungsverfahren für den Graben zwischen den Ortsgemeinden Wachenheim und Mölsheim ist angelaufen. Im Frühjahr 2006 soll mit den Arbeiten begonnen werden.
- Der Spiegel am Anwesen Wormser Straße 1 soll gedreht werden.
TOP 10: Einwohnerfragen
Der Zuhörer stellt die Frage, ob die geplanten Querungshilfen sich im beleuchteten Straßenbereich befinden. Dazu konnte keine Auskunft erteilt werden, man wird dies jedoch klären.
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden Friedhofsangelegenheiten und Punkt 3.1 der Tagesordnung beraten.
Dieter Heinz
Ortsbürbermeister
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