Dorferneuerung Wachenheim/Zellertal
Im diesem Jahr wurde die Gemeinde Wachenheim im Zellertal als Schwerpunktge-meinde anerkannt. Damit be-steht die Möglichkeit, im priva-ten Bereich bevorzugt Förde-rung nach dem Dorferneuer-ungsprogramm Rheinland-Pfalz zu beantragen.
Aus diesem Grund bietet die Gemeinde über das Planungs-büro Wolf, Kaiserslautern, eine kostenlose Beratung für Sanierungs- und Modernisier-ungsmaßnahmen, aber auch für Gestaltungsmaßnahmen im Ortskern, aber auch darüber hinaus in den Neubaugebieten an.
Die Dorferneuerung ermöglicht, dass alte ortsbildprägende Bausubstanz im Altort mit finanzieller Hilfe aus dem Dorferneuerungsprogrammes des Landes erhalten, saniert, erneuert und umgenutzt wird.
Gefördert werden Maßnahmen, die umfangreich eine Erhaltung der alten Bausub-stanz, ein gestalterischer Rückbau, eine Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Anwesen im Ort und den Ortsteilen vorsieht.
Die Förderung kann nach den Förderrichtlinien bis zu 30 %, maximal 20.400,00 Euro des finanziellen Aufwandes betragen, der mit Kostenanschlägen von Handwerkern oder durch die Kostenschätzung eines Architekten oder Bauingenieur ermittelt werden. Dabei ist auf eine dorfgerechte und regional typische Ausführung und Gestaltung zu achten. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus den regional-typischen baulichen charakteristischen Baumerkmalen wie zum Beispiel rote Ziegeleindeckung, gegliederte Holzfenster, glatter oder schwach strukturierter mineralischer Putz und mineralische Farbe für die Fassade, usw.
Schwerpunkte in der Förderung im privaten Bereich sind die umfassende Sanierung ortstypischer oder ortsbildprägender Bausubstanz, die Schaffung neuen oder zusätzlichen Wohnraumes durch Umnutzung zum Beispiel einer Scheune oder eines ehemaligen Wirtschaftsgebäudes, oder durch den Ausbau des Dachgeschosses. In Verbindung mit Maßnahmen am Gebäude sind auch Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Hof oder an der Aussenanlage förderfähig, wenn sie eine ökologische und funktionale Verbesserung mit sich bringen.
Eine Maßnahme kann über drei aufeinander folgende Jahre sich erstrecken, muss also nicht in einem kurzen Zeitraum durchgezogen werden. Auf diese Weise kann sich schnell eine umfangreiche Sanierungsmaßnahme ergeben, wenn ein Antragsteller drei Jahre voraus plant und den Antrag entsprechend entwickelt.
Umfang und Ausführung ist im Einzelfall, gegebenenfalls mit dem zuständigen Dorferneuerungsrefenten des Landkreises, Herrn Biewer zu klären.
Der Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen und muss nicht zurückgezahlt werden.
Bei der Beantragung von Fördermitteln ist vorab ein Förderantrag zu stellen. Dabei sollte ein ausreichender Vorlauf für die Bearbeitung von ca. 1/2 bis zu einem Jahr gerechnet werden. Für den Förderantrag sind Kostenanschläge von Handwerker oder Bauingenieur bzw. Architekt notwendig. Auch Eigenleistung kann gefördert werden. Mit der Maßnahme darf allerdings erst nach der Bewilligung der Fördermittel oder der Bewilligung des vorzeitigen Baubeginns angefangen werden.
Eine Beratung durch das Planungsbüro erfolgt am Objekt. Dabei wird
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über die fachlich richtige Sanierung (bauliche Beratung für feuchte Mauern, Wärmedämmung etc.), Umnutzungs- und Erweiterungsmöglichkeiten
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über die ortsgerechte Gestaltung (Verwendung orts- und regionaltypischer Baumaterialien, Farben, Putzstrukturen, Ziegelformen, Fenstergliederungen)
- bei Übereinstimmung in den Punkten 1 und 2, also bei fachlich richtiger Ausführung und ortsgerechter Gestaltung über Fördermöglichkeiten und Förderprogramme
informiert. Die Beratung dauert in der Regel ca. 1 bis 2 Stunden und muss, abhängig von der Situation in folgenden Gesprächen vertieft werden, ggfls mit dem beauftragten Architekten, mit Handwerkern oder mit Herrn Biewer von der Kreisverwaltung.
Für die Beratung wenden Sie sich bitte an Herrn Ortsbürgermeister Heinz oder an Herrn Becker, Verbandsgemeinde Monsheim. Über diese Anlaufstellen wird mit uns ein Beratungstermin innerhalb kurzer Zeit vereinbart. Bei der Verbandsgemeinde, bei der Kreisverwaltung, aber auch bei dem Planungsbüro Wolf erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare für die Fördermittel des Dorferneuerungs-programmes.