 |
|
Dorferneuerung Wachenheim/Zellertal
Kostenlose Beratung über die Ortsgemeinde:
Die Gemeinde bietet über das Planungsbüro Wolf, Kaiserslautern, eine kostenlose Beratung für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, für Gestaltungs-maßnahmen im Ortskern, aber darüber hinaus auch in den Neubaugebieten an.
Förderung und finanzielle Hilfen:
- Die Dorferneuerung ermöglicht, dass alte ortsbildprägende Bausubstanz im Altort mit finanzieller Hilfe aus dem Dorferneuerungsprogrammes des Landes erhalten, saniert, erneuert und umgenutzt wird.
- Gefördert werden Maßnahmen, die umfangreich eine Erhaltung der alten Bausubstanz, ein gestalterischer Rückbau, eine Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Anwesen im Ort vorsieht.
- Die Förderung kann nach den Förderrichtlinien bis zu 30 %, maximal 20.400,00 Euro des finanziellen Aufwandes betragen, der mit Kostenanschlägen oder Kostenschätzungen ermittelt werden. Dabei ist auf eine dorfgerechte und regional typische Ausführung und Gestaltung zu achten.
- Schwerpunkte in der Förderung im privaten Bereich sind die umfassende Sanierung ortstypischer oder ortsbildprägender Bausubstanz, die Schaffung neuen oder zusätzlichen Wohnraumes durch Umnutzung zum Beispiel einer Scheune oder eines ehemaligen Wirtschaftsgebäudes, oder durch den Ausbau des Dachgeschosses. Es sind auch Erneuerungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Hof oder an der Aussenanlage förderfähig.
- Der Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen und muss nicht zurückgezahlt werden.
Beratung durch das Planungsbüro Wolf als unser Dorfplaner:
Eine Beratung durch das Planungsbüro erfolgt am Objekt. Dabei wird
- über die fachlich richtige Sanierung (bauliche Beratung für feuchte Mauern, Wärmedämmung etc.), Umnutzungs- und Erweiterungsmöglichkeiten
- über die ortsgerechte Gestaltung (Verwendung orts- und regionaltypischer Baumaterialien, Farben, Putzstrukturen, Ziegelformen, Fenstergliederungen)
- bei Übereinstimmung in den Punkten 1 und 2, also bei fachlich richtiger Ausführung und ortsgerechter Gestaltung über Fördermöglichkeiten und Förderprogramme informiert. Die Beratung dauert in der Regel ca. 1 bis 2 Stunden und muss, abhängig von der Situation in folgenden Gesprächen vertieft werden, ggfls mit dem beauftragten Architekten, mit Handwerkern oder mit Herrn Biewer von der Kreisverwaltung.
Förderantrag und Ablauf der Maßnahme:
- Bei der Beantragung von Fördermitteln ist vorab ein Förderantrag zu stellen. Dabei sollte ein ausreichender Vorlauf für die Bearbeitung von ca. 1/2 bis zu einem Jahr gerechnet werden. Für den Förderantrag sind Kostenanschläge von Handwerker oder Bauingenieur bzw. Architekt notwendig. Auch Eigenleistung kann gefördert werden. Mit der Maßnahme darf allerdings erst nach der Bewilligung der Fördermittel oder der Bewilligung des vorzeitigen Baubeginns angefangen werden.
- Eine Maßnahme kann über drei aufeinander folgende Jahre sich erstrecken, muss also nicht in einem kurzen Zeitraum durchgezogen werden. Auf diese Weise kann sich schnell eine umfangreiche Sanierungsmaßnahme ergeben, wenn ein Antragsteller drei Jahre voraus plant und den Antrag entsprechend entwickelt.
Anmeldung:
Für die Beratung wenden Sie sich bitte an Herrn Ortsbürgermeister Heinz oder an Herrn Becker, Verbandsgemeinde Monsheim. Über diese Anlaufstellen wird mit uns ein Beratungstermin innerhalb kurzer Zeit vereinbart. Bei der Verbandsgemeinde, bei der Kreisverwaltung, aber auch bei dem Planungsbüro Wolf erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare für die Fördermittel des Dorferneuerungspro-grammes.
|
|
 |
|
|
 |